Apotheker können Impfnachweis über DAV-Portal erzeugen |
In Deutschland wird es künftig zwei Handy-Apps für die digitalen Impfnachweise geben: Die eigens dafür entwickelte CovPass-App sowie die Corona-Warn-App. / Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress
Ab dem heutigen Dienstag können Apotheken digitale Covid-19-Impfnachweise erzeugen – theoretisch zumindest. Denn seit heute ist das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft, nachdem Bundestag und Bundesrat in den vergangenen Tagen grünes Licht gegeben hatten. Allerdings können Apotheken die Impfnachweise praktisch noch gar nicht erzeugen, denn die technischen Details stehen immer noch nicht genau fest. Klar ist bereits, dass die Apotheken die Daten der geimpften Person, die mit ihrem analogen Impfnachweis in die Offizin kommt, in eine Web-Anwendung eingeben sollen. Diese überführt die Daten dann an das Robert-Koch-Institut (RKI), das die technische Generierung des digitalen Impfnachweises übernimmt und einen QR-Code entweder an die Apotheke oder an den Versicherten direkt schickt. Zudem soll es laut Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eine Vergütung für die Ausstellung der Nachweise geben: Bis zu 18 Euro je Erzeugung könnten die Apotheker für diese Aufgabe bald erhalten.
Fest steht jetzt außerdem, dass diese Anwendung über eine entsprechende Funktion des neuen Verbändeportals des Deutschen Apothekerverbands (DAV) realisiert werden soll. Das teilte die ABDA am Dienstag in einem Rundschreiben an die Mitgliedsorganisationen mit. Vor Kurzem warb der DAV noch dafür, sich auf der Plattform mein-apothekenportal.de registrieren zu lassen, um die Dienstleistung der nachträglichen Erzeugung der Impfnachweise sichtbarer zu machen. Mit der heutigen Mitteilung ist allerdings klar: Wer nicht beim DAV-Portal registriert ist, kann vermutlich keine digitalen Impfnachweise erstellen.
Apotheken sollen aber künftig nicht nur Impfnachweise erstellen können. Auch elektronische Zertifikate über den Genesenen- oder Teststatus können die Offizinen bald ausstellen. Diese beiden Funktionen werden aber »voraussichtlich nicht über das DAV-Verbändeportal abgebildet«, informiert die ABDA in ihrem Rundschreiben. Dieses konzentriere sich allein auf das Impfzertifikat. Denn bei der Ausstellung der Genesenenzertifikate sei auch eine Diagnose, ob jemand wirklich bereits von Covid-19 genesen ist, erforderlich. Deshalb »dürften insoweit vorrangig Ärzte zur Ausstellung der Zertifikate in Anspruch genommen werden«, erklärt die ABDA. Für testende Apotheken würden aber die europaweit anerkannten Testzertifikate relevant werden.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.