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Infektionsschutzgesetz

Bundesrat billigt Apotheken-Beteiligung bei Impfnachweisen

Der Bundesrat hat am Freitag mehreren Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Damit tritt die Regelung, dass Apotheken künftig digitale Impfnachweise erzeugen dürfen, in wenigen Tagen in Kraft. 
dpa
PZ
28.05.2021  15:20 Uhr

Unter anderem wird mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch geregelt, dass Kinder zwischen sechs und 16 Jahren keine FFP2-Masken tragen müssen - für sie reicht die meist blaue OP-Maske aus. Außerdem müssen Hochschulen keinen Wechselunterricht anbieten, der in Regionen mit hohen Infektionszahlen für andere Schulen eigentlich vorgeschrieben ist. Weitere Ausnahmen gibt es für die Ausbildung von Polizisten, Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie Trainings für Piloten und andere Crewmitglieder.

Zudem stimmte der Bundesrat zu, dass künftig nicht nur Ärzte, sondern auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen dürfen. Das soll vor allem nachträgliche Einträge der Coronavirus-Impfung in den digitalen Impfausweis erleichtern. Wer falsche Impf- oder Testbescheinigungen ausstellt, muss künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen, wer die falschen Bescheinigungen nutzt mit bis zu einem Jahr. Die technischen Details zur Erzeugung der elektronischen Nachweise stehen bislang noch nicht genau fest. Allerdings läuft seit Donnerstag ein erster Feldtest in bestimmten Impfzentren.

Der Bundestag hatte die Gesetzesänderung vergangene Woche gebilligt. Welche Änderungen die Novelle weiter enthält, hatte die PZ bereits erklärt. Nun wird das Gesetz über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt einen Tag später in Kraft.

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