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Gesetzentwurf

Ampel-Koalitionäre nehmen Impfpass-Fälscher ins Visier

Gefälschte Impfpässe sind ein großes Problem im Zuge der Pandemie. SPD, Grüne und FDP wollen nun gemeinsam das Strafgesetzbuch in den Blick nehmen. Darin wollen sie eindeutiger regeln, dass bei Fälschungen empfindliche Geldbußen und Haftstrafen drohen.  
Stephanie Schersch
09.11.2021  13:00 Uhr
Ampel-Koalitionäre nehmen Impfpass-Fälscher ins Visier

Noch vor wenigen Monaten haben viele Bürger nicht einmal gewusst, wo genau ihr gelber Impfpass eigentlich steckt. Inzwischen ist er ein zentrales Dokument, wenn es um das öffentliche Leben in der Bundesrepublik geht. So berechtigt die Impfung gegen das Coronavirus etwa zum Besuch von Veranstaltungen und Restaurants. Immer wieder wird sogar über eine Impfpflicht in Deutschland diskutiert.

Vor diesem Hintergrund sind gefälschte Impfnachweise ein wachsendes Problem. Unklar ist derzeit, ob die Fälscher selbst dabei unmittelbar eine Straftat begehen. Das Landgericht Osnabrück hatte das in einem aktuellen Urteil zuletzt verneint und eine Strafbarkeitslücke ausgemacht. Zwar waren andere Instanzen wie die Generalstaatsanwaltschaft Niedersachsen erst vor wenigen Tagen zu einem anderen Ergebnis gekommen. Dennoch will die Politik das Thema nun offensiv angehen und eindeutiger regeln.

Ampel will Lücken schließen

Das trifft auch auf die Partner einer möglichen Ampel-Koalition zu. Gemeinsam haben SDP, Grüne und FDP einen umfassenden Gesetzentwurf präsentiert, der eine neue Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus schafft, die PZ hat darüber berichtet. Diese soll greifen, wenn die epidemische Notlage von nationaler Tragweite Ende November ausläuft. In der Novelle beschreiben die Parteien gefälschte Impfpässe als ein gravierendes Problem. Dabei seien einzelne strafwürdige Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen  »noch nicht hinreichend klar strafrechtlich erfasst«, wie es heißt. Gerade in Zeiten der Pandemie dürfe es jedoch keine Unsicherheiten im Umgang mit falschen Gesundheitszeugnissen geben.

Nun soll der Gesetzentwurf Unklarheiten in der Gesetzgebung ausräumen. Erst Anfang der Woche hatte das SPD-geführte Bundesjustizministerium gegenüber der PZ angekündigt, einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuchs vorlegen zu wollen. Tatsächlich steht die Fälschung von Impfnachweisen bislang nur dann explizit unter Strafe, wenn das Dokument einer Behörde oder Versicherung vorgelegt werden soll. Diese Formulierung aber erscheint den künftigen Koalitionären »zu eng«. Werde der gefälschte Ausweis etwa erstellt, um »den Arbeitgeber über einen Gesundheitszustand zu täuschen, erscheint das ebenso strafwürdig«. In Zukunft soll die Beschränkung daher wegfallen.

Damit wäre die Vorlage eines gefälschten Impfausweises auch in der Apotheke etwa eindeutig strafbar und könnte mit einer Geldbuße oder bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden. Seit dem Sommer erzeugen Apotheken digitale Impfzertifikate und sind damit Anlaufstelle für viele Bürger. Die Apothekenteams müssen die analogen Nachweise dabei genau prüfen und mit dem Ausweis des Impflings abgleichen. Auch das Ausstellen gefälschter Dokumente ist strafbar. Grundsätzlich sollen Ärzten und anderen approbierten Medizinalpersonen wie Apothekern für die Herstellung falscher Gesundheitszeugnisse Geldbußen oder bis zu zwei Jahre Haft drohen. 

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