Ampel-Koalitionäre nehmen Impfpass-Fälscher ins Visier |
Gefragtes Dokument in Zeiten der Pandemie: Der Impfpass berechtigt in vielen Bereichen zur Teilnahme am öffentlichen Leben. / Foto: Imago Images/Christian Ohde
Noch vor wenigen Monaten haben viele Bürger nicht einmal gewusst, wo genau ihr gelber Impfpass eigentlich steckt. Inzwischen ist er ein zentrales Dokument, wenn es um das öffentliche Leben in der Bundesrepublik geht. So berechtigt die Impfung gegen das Coronavirus etwa zum Besuch von Veranstaltungen und Restaurants. Immer wieder wird sogar über eine Impfpflicht in Deutschland diskutiert.
Vor diesem Hintergrund sind gefälschte Impfnachweise ein wachsendes Problem. Unklar ist derzeit, ob die Fälscher selbst dabei unmittelbar eine Straftat begehen. Das Landgericht Osnabrück hatte das in einem aktuellen Urteil zuletzt verneint und eine Strafbarkeitslücke ausgemacht. Zwar waren andere Instanzen wie die Generalstaatsanwaltschaft Niedersachsen erst vor wenigen Tagen zu einem anderen Ergebnis gekommen. Dennoch will die Politik das Thema nun offensiv angehen und eindeutiger regeln.
Das trifft auch auf die Partner einer möglichen Ampel-Koalition zu. Gemeinsam haben SDP, Grüne und FDP einen umfassenden Gesetzentwurf präsentiert, der eine neue Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus schafft, die PZ hat darüber berichtet. Diese soll greifen, wenn die epidemische Notlage von nationaler Tragweite Ende November ausläuft. In der Novelle beschreiben die Parteien gefälschte Impfpässe als ein gravierendes Problem. Dabei seien einzelne strafwürdige Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen »noch nicht hinreichend klar strafrechtlich erfasst«, wie es heißt. Gerade in Zeiten der Pandemie dürfe es jedoch keine Unsicherheiten im Umgang mit falschen Gesundheitszeugnissen geben.
Nun soll der Gesetzentwurf Unklarheiten in der Gesetzgebung ausräumen. Erst Anfang der Woche hatte das SPD-geführte Bundesjustizministerium gegenüber der PZ angekündigt, einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuchs vorlegen zu wollen. Tatsächlich steht die Fälschung von Impfnachweisen bislang nur dann explizit unter Strafe, wenn das Dokument einer Behörde oder Versicherung vorgelegt werden soll. Diese Formulierung aber erscheint den künftigen Koalitionären »zu eng«. Werde der gefälschte Ausweis etwa erstellt, um »den Arbeitgeber über einen Gesundheitszustand zu täuschen, erscheint das ebenso strafwürdig«. In Zukunft soll die Beschränkung daher wegfallen.
Damit wäre die Vorlage eines gefälschten Impfausweises auch in der Apotheke etwa eindeutig strafbar und könnte mit einer Geldbuße oder bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden. Seit dem Sommer erzeugen Apotheken digitale Impfzertifikate und sind damit Anlaufstelle für viele Bürger. Die Apothekenteams müssen die analogen Nachweise dabei genau prüfen und mit dem Ausweis des Impflings abgleichen. Auch das Ausstellen gefälschter Dokumente ist strafbar. Grundsätzlich sollen Ärzten und anderen approbierten Medizinalpersonen wie Apothekern für die Herstellung falscher Gesundheitszeugnisse Geldbußen oder bis zu zwei Jahre Haft drohen.
Darüber hinaus wollen SPD, Grüne und FDP auch den Eintrag einer Impfung in einen Blanko-Impfausweis sowie die Beschaffung eines entsprechenden Dokuments unter Strafe stellen. Gemeint sich damit Ausweise, die noch keinen Namen tragen und damit nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden können.
Die Ampel-Parteien sind derweil nicht die einzigen, die gegen Fake-Impfpässe vorgehen wollen. Erst vor wenigen Tagen hatte die Unionsfraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mit Blick auf das Strafmaß über die Pläne der künftigen Koalitionäre hinausgeht. Explizit sind darin auch empfindliche Strafen für Apotheker vorgesehen. Ihnen sollen demnach ebenso wie Ärzten oder anderen approbierten Medizinalpersonen bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafen drohen, wenn sie »ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch im Rechtsverkehr wider besseres Wissen ausstellen«.
In besonders schweren Fällen sollen sogar bis zu zehn Jahre Haft möglich sein. Das betrifft grundsätzlich Fälschungen, bei denen es sich um den Nachweis einer Impfung gegen eine übertragbare Krankheit handelt – und damit auch alle Fälschungen von Corona-Impfnachweisen. Als schwer werden zudem Fälle behandelt, in denen der Täter gewerbsmäßig beziehungsweise als Mitglied einer Bande arbeitet oder »durch eine große Zahl von gefälschten Gesundheitszeugnissen die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet«.
Wer einen gefälschten Impfnachweis benutzt, muss ebenfalls mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen. Handelt es sich um einen Impfbeleg für eine übertragbare Krankheit wie Corona sind auch hier bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich.
Die Union will ihren Entwurf ebenso in den Bundestag einbringen wie die rot-gelb-grünen Verhandlungspartner. Noch im November soll das Parlament über das Thema abstimmen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.