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Imfpassfälschung

Bundestag verabschiedet Infektionsschutz-Maßnahmen

Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag für die von den Ampel-Parteien eingebrachten Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetz gestimmt. Damit gilt ein verschärftes Strafmaß bei Impfpassfälschungen. Ein ähnlicher Gesetzentwurf der Union wurde abgelehnt. Zudem wurde der Bundeszuschuss für die Kassen durchgewinkt.
dpa
PZ
18.11.2021  13:30 Uhr
Bundestag verabschiedet Infektionsschutz-Maßnahmen

Der Bundestag hat die von SPD, Grünen und FDP geplanten Corona-Neuregelungen mit 3G-Vorgaben etwa am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten am Donnerstag 398 Abgeordnete dafür, 254 dagegen und 36 enthielten sich, wie Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoguz (SPD) bekanntgab. Der Bundesrat muss noch zustimmen, die Union droht aber mit Ablehnung.

Bund und Länder wollten am Donnerstag nach dem Bundestagsbeschluss zu Beratungen im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz zusammenkommen. Die soeben beschlossenen Neuregelungen sehen neben der Ausweitung von Maßnahmen am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Pflegeheimen auf der anderen Seite vor, dass besonders scharfe Maßnahmen, wie Schul- oder Geschäftsschließungen nicht mehr möglich sein sollen.

Bis zu fünf Jahre Haft für Impfpassfälscher

Darüber hinaus hat der Bundestag nun eindeutiger geregelt, welche Strafen bei der Fälschung von Impfpässen drohen. Ärzte oder andere approbierte Medizinalpersonen wie Apotheker müssen demnach mit Geldbußen oder bis zu zwei Jahre Haft rechnen, wenn sie ein gefälschtes Gesundheitszeugnis ausstellen. Auch die bloße Vorlage eines gefälschten Impfausweises ist demnach künftig strafbar und kann eine Geldbuße oder bis zu ein Jahr Gefängnis nach sich ziehen. Das gleiche Strafmaß droht all jenen, die sich etwa als Arzt ausgeben, um einen Impfnachweis auszustellen.

Darüber hinaus steht nun auch der Eintrag einer Impfung in einen Blanko-Ausweis sowie die Beschaffung eines entsprechenden Dokuments unter Strafe. In besonders schweren Fällen drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis, so etwa immer dann, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. Auch die Unionsfraktion im Bundestag hatte einen Gesetzentwurf zur Ahndung von gefälschten Impfpässen in den Bundestag eingebracht, fand dafür jedoch keine Mehrheit. 

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