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Infektionsschutzgesetz

Bundesrat stimmt Corona-Auflagen der Ampel zu

Einstimmig, aber mit reichlich Kritik hat nach dem Bundestag  jetzt auch der Bundesrat grünes Licht für das neue Infektionsschutzgesetz  gegeben. Am heutigen Freitag votierten die Länder nach langem Ringen für die umstrittenen, von SPD, Grünen und FDP vorgelegten Auflagen. Zunächst hatten unionsgeführte Länder ihren Widerstand angekündigt.
dpa
19.11.2021  12:30 Uhr
Bundesrat stimmt Corona-Auflagen der Ampel zu

Mit dem Votum ist demnach der Weg frei für 3G am Arbeitsplatz, in Bussen und Zügen. Ausgangsbeschränkungen und flächendeckende Schulschließungen soll es aber vorerst nicht mehr geben. Die Union hatte ursprünglich mit einer Blockade gedroht: Der neue »Instrumentenkasten« schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein und reiche nicht zum Brechen der Infektionswelle, hatten CDU-Politiker kritisiert. Nach einer Bund-Länder-Runde am Donnerstag zeichnete sich jedoch ein Kompromiss ab: Das Gesetz der Ampel-Parteien soll bereits in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden.

Das sei der Grund, warum man dem Gesetz im Bundesrat überhaupt zustimmen könne, machten mehrere Ministerpräsidenten unionsgeführter Länder klar. Inhaltlich seien die Pläne der Ampel-Parteien »falsch und gefährlich«, sagte der Ministerpräsident von Hessen, Volker Bouffier (CDU). SPD, Grüne und FDP hätten sich geirrt – aber nicht die Größe, das einzugestehen. Die Unions-Länder stimmten jetzt nur zu, um zu verhindern, dass man am Ende ganz ohne Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen dastehe, machten Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (beide CDU) klar.

Härtere Strafen für Impfpassfälscher

Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet unter anderem 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen. Hier wären dann jeweils Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test nötig. Für Pflegeheime und Kliniken sind Testpflichten für Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Außerdem kehrt die Homeoffice-Pflicht zurück. Wer Impfpässe fälscht, kann härter bestraft werden. Weiterhin möglich sind demnach auch Kontaktbeschränkungen, Vorschriften zum Abstand halten, die Maskenpflicht und auch Zutrittsbeschränkungen nur auf Geimpfte und Genesene (2G).

Auf der anderen Seite aber sollen etwa flächendeckende Schließungen von Schulen, Kitas, Betrieben und Geschäften künftig nicht mehr möglich sein. Nur einzelne Einrichtungen mit besonders hohen Infektionszahlen können geschlossen werden, nicht aber etwa alle in einem Landkreis oder gar einem Bundesland. Auch Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsmöglichkeiten und Schließungen von Restaurants sind mit dem neuen Gesetz tabu.

Das hält die Union für riskant. Es könne nicht sein, dass etwa die flächendeckendere Schließung der Gastronomie nicht mehr möglich sei, hatte Wüst bereits am Donnerstagabend gesagt. Außerdem dürfe die derzeitige Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen, die »Epidemische Lage von nationaler Tragweite«, nicht einfach auslaufen. Das sei ein »fatales Signal an die Bevölkerung«, sagte auch Bouffier. Dieser Ausnahmezustand gibt den Landesregierungen bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Schritte zu ergreifen. Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen sollen künftig über viele Fragen die Landesparlamente entscheiden, etwa über Einschränkungen von Kultur- und Sportveranstaltungen.

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