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Covid-19-Pandemie

Ampel setzt auf mehrstufigen Coronaschutz ab Oktober

Das Corona-Schutzpaket für den Herbst steht. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute bekannt gab, hat sich die Ampel-Koalition auf weiterführende Maßnahmen zum Covid-19-Infektionsschutz geeinigt. Der Vorschlag für die Fortentwicklung des IfSG sieht ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept vor. Ziel ist vor allem der Schutz von vulnerabeln Personen.
Ev Tebroke
03.08.2022  16:06 Uhr
Ampel setzt auf mehrstufigen Coronaschutz ab Oktober

Den Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat das BMG demnach in Absprache mit dem Bundesjustizministerium (BMJ) ausgehandelt, unter Beteiligung des Bundeskanzleramts. Vorgesehen ist ein mehrstufiges Maßnahmen-System, um im Herbst einen schweren Pandemie-Verlauf zu verhindern. Die bisherigen pandemiebedingten Sonderregeln, die zum 23. September auslaufen, sollen übergangsweise bis zum 30. September verlängert werden. Ab 1. Oktober soll dann befristet bis 7. April 2023 der neue Rechtsrahmen gelten. 

Das Gesetz-Update des IfSG soll den Bundesländern eine Rechtsgrundlage für ihr weiteres Vorgehen bieten angesichts einer zu erwartenden Ausbreitung neuer Coronavirus-Varianten, heißt es. Zuletzt hatte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) verstärkt vor einem hohen Infektionsrisiko und einer damit drohenden möglichen Überlastung der kritischen Infrastruktur und der Krankenhäuser gewarnt.

Nun soll es einerseits bundeseinheitliche Vorgaben geben, wie etwa die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Fernverkehr und in Flugzeugen. Zudem ist für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen eine Testnachweispflicht vorgesehen, hieß es heute bei der Präsentation des Infektionsschutz-Fahrplans von Lauterbach zuammen mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Länder haben Rechtsgrundlage zum Handeln

Die Länder ihrerseits können festlegen, ob sie im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder in Innenräumen etwa von Kultureinrichtungen, Restaurants und Bars eine Maskenpflicht vorsehen wollen. Ab einer konkreten Gefahrenstufe, sprich hohen Inzidenzen und Hospitalisierungsraten und einem drohenden Kollaps der kritischen Infrastruktur oder des Gesundheitssystems, können die Länder dann Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen festlegen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind im Bereich Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie vorgesehen. Hier soll der Zugang über eine Testnachweispflicht beziehungsweise 2G- oder 3G-Regeln laufen.

Wann eine konkrete gefährliche Infektionslage vorliegt, soll neben der Hospitalisierungsrate auch anhand eines bundesweiten Abwasser-Monitorings abgelesen werden können. Zudem soll ab Mitte September das DEMIS-Datensystem über Inzidenzen Aufschluss geben können. Lauterbach stellte zudem heute in Aussicht, dass womöglich ab 9. September erste bivalente Impfstoffe gegen die neuen Corona-Varianten zugelassen werden könnten (Wuhan/BA.1 und Wuhan/ BA.5), und zwar jeweils zwei von Biontech und zwei von Moderna.

«Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Coronawinter vorbereitet sein,« kommentierte Lauterbach das neue Coronaschutz-Regelpaket. Die jetzt vereinbarten Anpassungen des IfSG seien Teil dieses Plans zur Umsetzung der Corona-Herbststrategie. »Impfkampagne mit neuen Impfstoffen, Pandemieradar mit tagesaktuellen Daten, Test- und Behandlungskonzepte, Schutzkonzepte für Pflegeheime und ein rechtssicherer Rahmen für Schutzmaßnahmen: Damit können wir arbeiten,« so der Minister. Dazu gehöre der bundesweite Einsatz von Masken und zielgerichtetes Testen für besonders gefährdete Personen.

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