Ampel setzt auf mehrstufigen Coronaschutz ab Oktober |
Ev Tebroke |
03.08.2022 16:06 Uhr |
»Masken schützen. Und in bestimmten Situationen ist eine Maskenpflicht auch zumutbar«, unterstreicht Bundesjustizminister der Justiz, Marco Buschmann (FDP). Wenn das Pandemie-Geschehen dies erfordere, könnten die Länder auch für weitere Bereiche des öffentlichen Lebens in Innenräumen eine Maskenpflicht anordnen. »In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie muss es allerdings Ausnahmen für getestete, frischgeimpfte und frischgenesene Personen geben«, so Buschmann. In diesen sozialen Bereichen sei es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu, setzen. Es steht den Betreibern von Restaurants, Kulturbetrieben demnach frei, den Zugang über eine 2G oder 3G-Regel zu steuern.
Zuletzt waren die Infektionsschutz-Maßnahmen im Frühjahr auf Drängen der Liberalen deutlich beschnitten worden, so fielen die allgemeine Maskenpflicht beim Einkauf weg sowie 2G und 3G-Zutrittsregeln zu Veranstaltungen.
Was die Schulen begrifft, so sei eine pauschale Maskenpflicht in diesem Bereich nicht angemessen, heißt es. Die Länder sollen demnach eine Maskenpflicht erst anordnen können, wenn dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts notwendig ist. Und dann auch nur für Kinder ab der fünften Klasse. Schulschließungen soll es nicht mehr geben.
Ging es bislang in der Zielsetzung um ein Eindämmen der hohen Infektionsraten so ist die neue Coronaschutz-Herbststrategie mehr auf den Schutz von vulnerablen Personen ausgelegt. Deshalb will Lauterbach auch den Zugang zum antiviralen Covid-19-Therapeutikum Paxlovid erleichtern. Das oral einzunehmende Medikament soll Risikopatienten vor einem schweren Krankheitsverlauf schützen und muss dazu innerhalb von fünf Tagen nach den ersten Covid-19-Symptomen eingenommen werden.
Bislang wird Paxlovid nach Vorliegen einer ärztlichen Versordnung in der Regel von den Apotheken an betroffene Patienten geliefert. Künftig sollen Ärzte das Medikament direkt in der Praxis abgegeben dürfen. Das sieht ein neuer Verordnungsentwurf aus dem BMG vor, der am Dienstag bekannt geworden war und über den die PZ berichtet hat.
Der Vorschlag für die Fortentwicklung des IfSG soll nach Ministeriumsangaben voraussichtlich noch im August vom Bundeskabinett beschlossen werden. Anschließend soll er in das bereits laufende Verfahren zum Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19 eingebracht werden. Dadurch sei sichergestellt, dass die Regelungen rechtzeitig in Kraft treten können, heißt es. Ab 1. Oktober sollen die neuen Regelungen gelten. Ab dann können die Länder auch lageangepasste Vorgaben treffen.