Länder wollen einheitlich vorgehen |
25.10.2022 10:45 Uhr |
Die Gesundheitsminister der Länder halten eine Maskenpflicht im Nahverkehr für sinnvoll. Am 9. und 10. November wollen sie über das weitere Vorgehen beraten. / Foto: Adobe Stock/cuhle-fotos
Am 8. September hatte der Bundestag die Corona-Maßnahmen für den Herbst und Winter beschlossen. Demnach gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken muss zudem ein negativer Test vorgelegt werden. Die Länder können vom 1. Oktober bis zum 7. April weitere Schutzmaßnahmen anordnen, etwa eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sowie im öffentlichen Nahverkehr. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klasse fünf. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können, zum Beispiel die Nutzung von Schutzmasken ohne Ausnahmen, Abstandsgebote oder Teilnahmeobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen. Angesichts steigender Inzidenzzahlen denken einige Länder derzeit über die Verhängung weiterer Schutzmaßnahmen nach.
Petra Grimm-Benne ist derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz. Nach Angaben einer Sprecherin der Ministerin soll eine Arbeitsgruppe nun klären, »wie man zum Beispiel eine Maskenpflicht in Innenräumen einführen könnte und welche Schwellenwerte da gelten sollten«.
Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden soll am 9. und 10. November über die Schwellenwerte beraten. Dabei solle beispielsweise erörtert werden, inwieweit die Hospitalisierungsrate berücksichtigt werden müsse, sagte die Sprecherin. Darüber hinaus seien sich die Gesundheitsminister einig, dass an einer Maskenpflicht im Nahverkehr festgehalten werden soll.
Vor der Schalte hatten unter anderem die Amtsärzte ein möglichst einheitliches Vorgehen der Bundesländer in der Corona-Pandemie gefordert. Der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, sagte gestern im ARD-Morgenmagazin: »Uns liegt daran, dass möglichst eine einheitliche Vorgehensweise beschlossen wird, dass möglichst klar wird, wenn die Inzidenz bei 500 oder 1000 ist, dass man sowohl in Hamburg als auch in München gleich vorgeht.«
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