Länder wollen einheitlich vorgehen |
25.10.2022 10:45 Uhr |
Die Gesundheitsminister der Länder halten eine Maskenpflicht im Nahverkehr für sinnvoll. Am 9. und 10. November wollen sie über das weitere Vorgehen beraten. / Foto: Adobe Stock/cuhle-fotos
Am 8. September hatte der Bundestag die Corona-Maßnahmen für den Herbst und Winter beschlossen. Demnach gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken muss zudem ein negativer Test vorgelegt werden. Die Länder können vom 1. Oktober bis zum 7. April weitere Schutzmaßnahmen anordnen, etwa eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sowie im öffentlichen Nahverkehr. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klasse fünf. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können, zum Beispiel die Nutzung von Schutzmasken ohne Ausnahmen, Abstandsgebote oder Teilnahmeobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen. Angesichts steigender Inzidenzzahlen denken einige Länder derzeit über die Verhängung weiterer Schutzmaßnahmen nach.
Petra Grimm-Benne ist derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz. Nach Angaben einer Sprecherin der Ministerin soll eine Arbeitsgruppe nun klären, »wie man zum Beispiel eine Maskenpflicht in Innenräumen einführen könnte und welche Schwellenwerte da gelten sollten«.
Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden soll am 9. und 10. November über die Schwellenwerte beraten. Dabei solle beispielsweise erörtert werden, inwieweit die Hospitalisierungsrate berücksichtigt werden müsse, sagte die Sprecherin. Darüber hinaus seien sich die Gesundheitsminister einig, dass an einer Maskenpflicht im Nahverkehr festgehalten werden soll.
Vor der Schalte hatten unter anderem die Amtsärzte ein möglichst einheitliches Vorgehen der Bundesländer in der Corona-Pandemie gefordert. Der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, sagte gestern im ARD-Morgenmagazin: »Uns liegt daran, dass möglichst eine einheitliche Vorgehensweise beschlossen wird, dass möglichst klar wird, wenn die Inzidenz bei 500 oder 1000 ist, dass man sowohl in Hamburg als auch in München gleich vorgeht.«
Einen unzureichenden Schutz boten Masken 2020 in Bayern, wie sich jetzt herausgestellt hat. So hätten nach Einschätzung zweier Gutacher Millionen Coronaschutzmasken, die der Freistaat Bayern 2020 teuer eingekauft hat, wegen unzureichender Zertifikate nicht in Verkehr gebracht oder an medizinisches Personal abgegeben werden dürfen. Das betrifft insbesondere Masken aus einem Geschäft, das auf Vermittlung Andrea Tandlers zustande kam, der Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler.
Die Sachverständigen Ingo Leuschner und Christian Neudecker des Instituts ift berichteten gestern im Masken-Untersuchungsausschuss des Landtags von nicht nachprüfbaren, nicht schlüssigen oder ansonsten unbrauchbaren Unterlagen zu den gelieferten Masken. Eigentlich sei »nichts wirklich hundertprozentig stimmig« gewesen«, sagte Leuschner. Ob die Masken womöglich dennoch eine ausreichende Schutzwirkung hatten, konnten die Gutachter nicht sagen, da ihnen keine Masken aus der damaligen Lieferung mehr zur Prüfung überlassen werden konnten. Ein Teil der Masken aus einer anderen Lieferung, die auf Vermittlung des langjährigen CSU-Politikers Alfred Sauter zustande kam, konnte dagegen noch geprüft werden. Und diese Prüfung ergab laut Gutachten, dass die Masken den angegebenen Schutzstandard FFP3 nicht erfüllten.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.