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Maskenpflicht

Länder wollen einheitlich vorgehen

Die Gesundheitsminister der Länder planen, bei der Einführung einer möglichen Maskenpflicht in Innenräumen geschlossen vorzugehen und dafür entsprechende Schwellenwerte zu erarbeiten. Das hat eine Sprecherin von Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) gestern Abend angekündigt. Zudem hat ein Gutachten ergeben, dass Millionen Schutzmasken, die der Freistaat Bayern 2020 eingekauft hatte, wegen unzureichender Zertifikate nicht hätten verteilt werden d&uu
25.10.2022  10:45 Uhr

Am 8. September hatte der Bundestag die Corona-Maßnahmen für den Herbst und Winter beschlossen. Demnach gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken muss zudem ein negativer Test vorgelegt werden. Die Länder können vom 1. Oktober bis zum 7. April weitere Schutzmaßnahmen anordnen, etwa eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sowie im öffentlichen Nahverkehr. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klasse fünf. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können, zum Beispiel die Nutzung von Schutzmasken ohne Ausnahmen, Abstandsgebote oder Teilnahmeobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen. Angesichts steigender Inzidenzzahlen denken einige Länder derzeit über die Verhängung weiterer Schutzmaßnahmen nach.

Petra Grimm-Benne ist derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz. Nach Angaben einer Sprecherin der Ministerin soll eine Arbeitsgruppe nun klären, »wie man zum Beispiel eine Maskenpflicht in Innenräumen einführen könnte und welche Schwellenwerte da gelten sollten«.

Beratung am 9. und 10. November

Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden soll am 9. und 10. November über die Schwellenwerte beraten. Dabei solle beispielsweise erörtert werden, inwieweit die Hospitalisierungsrate berücksichtigt werden müsse, sagte die Sprecherin. Darüber hinaus seien sich die Gesundheitsminister einig, dass an einer Maskenpflicht im Nahverkehr festgehalten werden soll.

Vor der Schalte hatten unter anderem die Amtsärzte ein möglichst einheitliches Vorgehen der Bundesländer in der Corona-Pandemie gefordert. Der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, sagte gestern im ARD-Morgenmagazin: »Uns liegt daran, dass möglichst eine einheitliche Vorgehensweise beschlossen wird, dass möglichst klar wird, wenn die Inzidenz bei 500 oder 1000 ist, dass man sowohl in Hamburg als auch in München gleich vorgeht.«

Masken in Bayern erfüllten Schutzstandard nicht

Einen unzureichenden Schutz boten Masken 2020 in Bayern, wie sich jetzt herausgestellt hat. So hätten nach Einschätzung zweier Gutacher Millionen Coronaschutzmasken, die der Freistaat Bayern 2020 teuer eingekauft hat, wegen unzureichender Zertifikate nicht in Verkehr gebracht oder an medizinisches Per­sonal abgegeben werden dürfen. Das betrifft insbesondere Masken aus einem Geschäft, das auf Vermittlung Andrea Tandlers zustande kam, der Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler.

Die Sachverständigen Ingo Leuschner und Christian Neudecker des Instituts ift berichteten gestern im Masken-Untersuchungsausschuss des Landtags von nicht nachprüfbaren, nicht schlüssigen oder an­sonsten unbrauch­baren Unterlagen zu den gelieferten Masken. Eigentlich sei »nichts wirklich hundert­pro­zentig stimmig« gewe­sen«, sagte Leuschner. Ob die Masken womöglich dennoch eine ausreichende Schutzwirkung hatten, konnten die Gutachter nicht sagen, da ihnen keine Masken aus der damaligen Lieferung mehr zur Prüfung überlassen werden konnten. Ein Teil der Masken aus einer anderen Lieferung, die auf Vermittlung des langjährigen CSU-Politikers Alfred Sauter zustande kam, konnte dagegen noch geprüft werden. Und diese Prüfung ergab laut Gutachten, dass die Masken den angegebenen Schutzstandard FFP3 nicht erfüllten.


 

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