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Imfpassfälschung

Bundestag verabschiedet Infektionsschutz-Maßnahmen

Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag für die von den Ampel-Parteien eingebrachten Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetz gestimmt. Damit gilt ein verschärftes Strafmaß bei Impfpassfälschungen. Ein ähnlicher Gesetzentwurf der Union wurde abgelehnt. Zudem wurde der Bundeszuschuss für die Kassen durchgewinkt.
dpa
PZ
18.11.2021  13:30 Uhr

Der Bundestag hat die von SPD, Grünen und FDP geplanten Corona-Neuregelungen mit 3G-Vorgaben etwa am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten am Donnerstag 398 Abgeordnete dafür, 254 dagegen und 36 enthielten sich, wie Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoguz (SPD) bekanntgab. Der Bundesrat muss noch zustimmen, die Union droht aber mit Ablehnung.

Bund und Länder wollten am Donnerstag nach dem Bundestagsbeschluss zu Beratungen im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz zusammenkommen. Die soeben beschlossenen Neuregelungen sehen neben der Ausweitung von Maßnahmen am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Pflegeheimen auf der anderen Seite vor, dass besonders scharfe Maßnahmen, wie Schul- oder Geschäftsschließungen nicht mehr möglich sein sollen.

Bis zu fünf Jahre Haft für Impfpassfälscher

Darüber hinaus hat der Bundestag nun eindeutiger geregelt, welche Strafen bei der Fälschung von Impfpässen drohen. Ärzte oder andere approbierte Medizinalpersonen wie Apotheker müssen demnach mit Geldbußen oder bis zu zwei Jahre Haft rechnen, wenn sie ein gefälschtes Gesundheitszeugnis ausstellen. Auch die bloße Vorlage eines gefälschten Impfausweises ist demnach künftig strafbar und kann eine Geldbuße oder bis zu ein Jahr Gefängnis nach sich ziehen. Das gleiche Strafmaß droht all jenen, die sich etwa als Arzt ausgeben, um einen Impfnachweis auszustellen.

Darüber hinaus steht nun auch der Eintrag einer Impfung in einen Blanko-Ausweis sowie die Beschaffung eines entsprechenden Dokuments unter Strafe. In besonders schweren Fällen drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis, so etwa immer dann, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. Auch die Unionsfraktion im Bundestag hatte einen Gesetzentwurf zur Ahndung von gefälschten Impfpässen in den Bundestag eingebracht, fand dafür jedoch keine Mehrheit. 

Harter Schlagabtausch

In der Debatte über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag lieferten sich die Parteien der voraussichtlichen Ampel-Koalition und die Union einen harten Schlagabtausch. «Wir reagieren mit notwendigen und rechtssicheren Maßnahmen auf die sehr schwierige Corona-Lage», verteidigte SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar die geplanten Neuregelungen. Die Länder bekämen damit mehr Handlungsmöglichkeiten als mit der noch geltenden Rechtslage.

Die Pläne von SPD, Grünen und FDP sollen eine andere Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen schaffen, wenn die bisher vom Bundestag festgestellte epidemische Lage am 25. November ausläuft. Die Ampel-Parteien haben sich dagegen entschieden, sie erneut im Bundestag zu verlängern. Dieser Ausnahmezustand gibt den Regierungen der Bundesländer bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Corona-Maßnahmen zu ergreifen von Ausgangsbeschränkungen über Veranstaltungsverbote bis hin zu Restaurant-, Geschäfts- oder Schulschließungen.

Die Ampel will solche Maßnahmen nicht mehr möglich machen, bis auf einige Ausnahmen, wie Verbote oder Beschränkungen im Freizeit-, Kultur- oder Sportbereich - allerdings dann auch nur, wenn die Landesparlamente dies beschließen. Die unionsgeführten Bundesländer drohen mit Blockade im Bundesrat, wenn ihnen nicht mehr Möglichkeiten zu Einschränkungen und Schließungen gegeben werden. Der Maßnahmen-Katalog der Ampel schafft auf der anderen Seite aber auch neue Möglichkeiten: So soll es Maßnahmen wie 3G am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln und Testpflichten in Pflegeheimen geben.

GKV-Bundeszuschuss bestätigt

Zudem beschloss der Bundestag am Donnerstag einen Bundeszuschuss von insgesamt 28,5 Milliarden Euro für die gesetzlichen Krankenversicherungen für das kommende Jahr. Damit gibt es noch einmal sieben Milliarden Euro mehr als eigentlich vorgesehen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte vor einigen Wochen eine entsprechende Verordnung vorgelegt, dieser Verordnung hat nun das Parlament zugestimmt. 

Das Geld halte die Sozialversicherungsbeiträge stabil und leiste damit auch einen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung nach Corona, erklärte die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar. Damit die Zusatzbeiträge der Versicherten bei durchschnittlich 1,3 Prozent bleiben, bekommt der Gesundheitsfonds jährlich eine Finanzspritze vom Bund. Üblicherweise sind das 14,5 Milliarden Euro. Von der bisherigen Bundesregierung wurden für das kommende Jahr aber bereits 7 Milliarden Euro zusätzlich eingeplant. Darüber hinaus hat der zuständige Schätzerkreis im vergangenen Monat einen zusätzlichen Finanzbedarf von noch einmal 7 Milliarden Euro errechnet - vor allem wegen Zusatzausgaben und Einnahmeausfällen durch die Corona-Pandemie.

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