BMG will Kassen-Mehrbedarf für 2022 decken |
Damit Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht mehr als durchschnittlich 1,3 Prozent Zusatzbeitrag für ihre Krankenversicherung ausgeben müssen, will das BMG den Mehrbedarf der Kassen aus dem Bundeshaushalt decken. / Foto: picture alliance / dpa | Angelika Warmuth
Vergangene Woche hatten Vertreter der Gesetzlichen Krankenversicherung, des BMG sowie des Bundesamts für soziale Sicherung ein kommendes Defizit im Gesundheitswesen von 7 Milliarden Euro für 2022 prognostiziert. Um die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil bei durchschnittlich 1,3 Prozent halten zu können, benötige es demnach einen erweiterten Bundeszuschuss, forderte der sogenannte Schätzerkreis. Der Bundeszuschuss soll die Krankenkassen und damit vor allem Beitragszahler entlasten.
Das BMG legt am heutigen Montag nun einen Referentenentwurf vor, der vorsieht, den derzeit geltenden Bundeszuschuss für das kommende Jahr zu erhöhen. Im Verordnungsentwurf heißt es, dass der ergänzende Bundeszuschuss 2022 statt der geplanten 7 Milliarden Euro nun auf 14 Milliarden Euro festgesetzt werden soll. Der Bundeszuschuss ist in Paragraf 221a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) gesetzlich geregelt.
Auch der Zuschuss an die landwirtschaftliche Krankenversicherung soll laut Verordnungsentwurf verdoppelt werden. Von dem derzeitigen Betrag von 42 Millionen vom Gesundheitsfonds will das BMG die Summe des zusätzlichen Zuschusses auf 84 Millionen Euro erhöhen.
Das BMG darf die geplante Höhe des Bundeszuschusses mittels Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium und mit Zustimmung des Deutschen Bundestags ändern. Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.