Pharmazeutische Zeitung online
Covid-19-Zertifikate

Apotheker können Impfnachweis über DAV-Portal erzeugen

Obwohl nach wie vor einige Unsicherheiten bezüglich der Erzeugung der digitalen Covid-19-Impfnachweise bestehen, ist nun klar: Die Apotheken sollen die elektronischen Zertifikate innerhalb des DAV-Verbändeportals erzeugen. Außerdem erteilte die EU am Dienstag grünes Licht für das technische System, über das die digitalen Zertifikate EU-weit überprüft werden können.
Charlotte Kurz
01.06.2021  14:06 Uhr

Ab dem heutigen Dienstag können Apotheken digitale Covid-19-Impfnachweise erzeugen – theoretisch zumindest. Denn seit heute ist das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft, nachdem Bundestag und Bundesrat in den vergangenen Tagen grünes Licht gegeben hatten. Allerdings können Apotheken die Impfnachweise praktisch noch gar nicht erzeugen, denn die technischen Details stehen immer noch nicht genau fest. Klar ist bereits, dass die Apotheken die Daten der geimpften Person, die mit ihrem analogen Impfnachweis in die Offizin kommt, in eine Web-Anwendung eingeben sollen. Diese überführt die Daten dann an das Robert-Koch-Institut (RKI), das die technische Generierung des digitalen Impfnachweises übernimmt und einen QR-Code entweder an die Apotheke oder an den Versicherten direkt schickt. Zudem soll es laut Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eine Vergütung für die Ausstellung der Nachweise geben: Bis zu 18 Euro je Erzeugung könnten die Apotheker für diese Aufgabe bald erhalten.

Fest steht jetzt außerdem, dass diese Anwendung über eine entsprechende Funktion des neuen Verbändeportals des Deutschen Apothekerverbands (DAV) realisiert werden soll. Das teilte die ABDA am Dienstag in einem Rundschreiben an die Mitgliedsorganisationen mit. Vor Kurzem warb der DAV noch dafür, sich auf der Plattform mein-apothekenportal.de registrieren zu lassen, um die Dienstleistung der nachträglichen Erzeugung der Impfnachweise sichtbarer zu machen. Mit der heutigen Mitteilung ist allerdings klar: Wer nicht beim DAV-Portal registriert ist, kann vermutlich keine digitalen Impfnachweise erstellen.

Apotheken sollen aber künftig nicht nur Impfnachweise erstellen können. Auch elektronische Zertifikate über den Genesenen- oder Teststatus können die Offizinen bald ausstellen. Diese beiden Funktionen werden aber »voraussichtlich nicht über das DAV-Verbändeportal abgebildet«, informiert die ABDA in ihrem Rundschreiben. Dieses konzentriere sich allein auf das Impfzertifikat. Denn bei der Ausstellung der Genesenenzertifikate sei auch eine Diagnose, ob jemand wirklich bereits von Covid-19 genesen ist, erforderlich. Deshalb »dürften insoweit vorrangig Ärzte zur Ausstellung der Zertifikate in Anspruch genommen werden«, erklärt die ABDA. Für testende Apotheken würden aber die europaweit anerkannten Testzertifikate relevant werden.

EU-System: Technischer Startschuss ab heute

Was genau bei der Erzeugung der elektronischen Impfausweise in den Apotheken beachtet werden muss, steht allerdings immer noch nicht konkret fest. Laut ABDA-Informationen müssen sich diese technischen Vorgaben für die Zertifikate erst noch aus einer verbindlichen EU-Verordnung ergeben. Zwar haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten bereits auf ein gemeinsames Covid-19-Zertifikat geeinigt. Die rechtlichen Vorgaben werden aber erst mit einer entsprechenden EU-Verordnung zum 1. Juli 2021 offiziell in Kraft treten.

Allerdings teilte die Europäische Kommission am heutigen Dienstag mit, dass das »technische Herzstück des EU-System« für das Covid-19-Zertifikat bereits ab dem heutigen 1. Juni online geht. Über dieses EU-Gateway können die Zertifikate in Form eines QR-Codes geprüft werden. So können sich sowohl EU-Bürger als auch Behörden vergewissern, dass die digitalen Nachweise echt sind. Der Start des EU-Gateways ist nun für sieben Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, möglich, die dieses System freiwillig einen Monat vor Inkrafttreten der dazugehörigen EU-Verordnung bereits nutzen wollen. Auch Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Polen und Tschechien haben beschlossen, das EU-weite System ab heute zu verwenden. Damit soll sichergestellt werden, dass ab dem 1. Juli alle EU-Mitgliedsstaaten bei den europaweiten Covid-19-Zertifikaten mitmachen werden. Deutschland kann damit künftig jederzeit mit den digitalen Impf-, Genesenen- und Testnachweisen starten.

Das EU-System wurde von T-Systems und SAP entwickelt und ist im Rechenzentrum der EU-Kommission in Luxemburg angesiedelt. Die erforderlichen Signaturschlüssel sind jedoch auf Servern auf nationaler Ebene hinterlegt. Über dieses System ist es möglich, dass nationale Apps und Systeme in der ganzen EU zu Prüfzwecken auf diese Schlüssel zugreifen können. Die EU-Kommission betont allerdings, dass bei der Überprüfung der QR-Codes keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa