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Covid-19-Impfzertifikat

Impfnachweise für Genesene ab Ende Juni

Apotheken können derzeit noch keine Covid-19-Impfnachweise für Personen ausstellen, die bereits mit dem Coronavirus infiziert waren und deshalb nur einmal geimpft worden sind. Dies soll sich ab Ende Juni ändern, sagte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag.
dpa
PZ
17.06.2021  15:00 Uhr

Derzeit können nur Personen, die bislang nicht an Covid-19 erkrankt waren, aber mindestens eine Coronavirus-Impfung erhalten haben, einen entsprechenden digitalen Impfnachweis erhalten. Für Covid-19-Genesene ist dies derzeit noch nicht möglich. Für Apotheken ist die entsprechende Funktion im Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) schlichtweg noch nicht verfügbar.

Dies soll sich ab Ende Juni ändern. Dann sollen auch Genesene ihren Impfstatus in der Corona-Warn-App (CWA) und in der CovPass-App hinterlegen können, erklärte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Die Funktionen würden mit der nächsten Entwicklungsstufe beider Apps nachgelegt.

Auch das Ausstellungssystem für die Zertifikate bei Apotheken, Impfzentren und Arztpraxen soll dann diesen Fall abbilden können. Dass dies derzeit noch nicht möglich ist, begründet ein Sprecher damit, dass hier noch technische Fragen geklärt werden müssten. Genesene mit Impfung seien bei der europäischen Lösung von Anfang an mitbedacht worden. Es sei aber noch nicht geklärt, auf welche Art in diesem Fall ein Nachweis erbracht werden kann.

Das liege laut BMG unter anderem auch daran, dass innerhalb Europas mit Genesenen beim Impfen nicht einheitlich verfahren werde. Während sie in Deutschland momentan für nur eine Impfung vorgesehen seien, erhielten sie in manchen anderen europäischen Ländern zwei Impfdosen. Stand 17. Juni sind in Deutschland laut Robert Koch-Institut rund 3,7 Millionen Menschen an Covid-19 erkrankt oder haben eine Infektion überstanden.

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