Pharmazeutische Zeitung online
Covid-19-Nachweise

Genesenenzertifikate ab Dienstag aus der Apotheke

Seit vergangener Woche ist die geänderte Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Damit können Apotheken nun digitale Covid-19-Genesenenzertifikate ebenfalls wie Impfnachweise über die Apotheken-Rechenzentren abrechnen. Noch fehlt aber die entsprechende Funktion im DAV-Portal. Diese soll am morgigen Dienstag freigeschaltet werden.
Charlotte Kurz
23.08.2021  17:08 Uhr

Für Apotheken ist die Ausstellung der digitalen Covid-19-Impfzertifikate bereits zur Routine geworden. Nach zahlreichen Problemen und technischen Störungen und nach der Einbettung der Funktion in die Telematik-Infrastruktur läuft das Prozedere mittlerweile. Allerdings gibt es hier lediglich Nachweise für vollständig geimpfte Personen oder Genesene, die ebenfalls eine Impfung erhalten haben. Ab dem morgigen Dienstag soll es aber nun auch Nachweise für Personen geben, die zwar an Corona erkrankt waren, aber keine zusätzliche Impfung erhalten haben.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte bereits vor einigen Tagen angekündigt, dass mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Änderungsverordnung die Funktion zur Ausstellung der Genesenennachweise starten soll. Dafür war es eigentlich Ende vergangener Woche soweit. Allerdings gab es dem Vernehmen nach technische Widrigkeiten bezüglich des Servers des Robert-Koch-Instituts (RKI). Nachgefragt beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärte eine Sprecherin der PZ am Montag: »Das Feature wird planmäßig am Dienstagmorgen freigeschaltet.«

Somit können also ab dem morgigen Dienstag Apotheken einen weiteren digitalen Covid-19-Nachweis ausstellen. Neben Test- und Impfnachweisen ist dies nun die dritte Form der Zertifikate, die derzeit für viele Aktivitäten sowie das Betreten von Innenräumen benötigt werden.

Die entsprechende Handlungshilfe der ABDA ist bislang noch nicht aktualisiert worden. Klar ist aber, dass Genesene für einen entsprechenden Nachweis einen positiven PCR-Test vorlegen müssen. Das Testergebnis darf dabei maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. 

Mehr von Avoxa