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Kabinettsbeschluss

Coronavirus-Testvergütung sinkt auf 11,50 Euro

Dass die Vergütung für die Durchführung der Bürgertests sinken soll, ist bereits bekannt. Bislang wollte das BMG das neue Honorar auf 12,50 Euro festlegen, nun soll die Erstattung der Sachkosten aber um einen weiteren Euro sinken. Apotheken sollen aber einen Sonderstatus erhalten und müssen demnach nicht mehr gesondert beauftragt werden. Die Verordnung tritt zum 1. Juli in Kraft.
Charlotte Kurz
23.06.2021  10:42 Uhr
Coronavirus-Testvergütung sinkt auf 11,50 Euro

Am heutigen Mittwochvormittag hat sich das Bundeskabinett, also Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit ihren Ministerinnen und Ministern, getroffen. Auf der Agenda stand auch der Beschluss der neuen Coronavirus-Testverordnung, die aus dem Hause von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stammt. Spahn hatte bereits länger angekündigt, die Vergütung für die Teststellen zu senken. Am gestrigen Dienstag hatte die PZ über einen neuen Entwurf für die Überarbeitung der Verordnung berichtet, darin war noch die Rede von einer Vergütung von insgesamt 12,50 Euro je Testung – 8 Euro für die Durchführung und pauschal 4,50 Euro für die Erstattung der Sachkosten.

Nun hat Spahn seinen Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung aber nochmal eine leicht abgeänderte Version dieses Entwurfs zukommen lassen, die das Kabinett gebilligt hat. Die für den Beschluss relevante Kabinettsvorlage liegt der PZ vor. Darin heißt es, dass alle Leistungserbringer, die Coronavirus-Schnelltests anbieten wollen, künftig »eine Pauschale von 3,50 Euro je Test« für die Sachkosten erhalten sollen. Allerdings wird hier nicht mehr zwischen Schnelltests, die von professionellen Anwendern durchgeführt werden (Bürgertests) und Antigentests zur Eigenanwendung, die unter Aufsicht selbst durchgeführt werden, unterschieden. Die 3,50 Euro soll es dann für alle Schnelltests geben. Damit steigt die Pauschale für die Selbsttests um 50 Cent, hier waren bislang nur 3 Euro vorgesehen. Allerdings sinkt die Vergütung für die von beispielsweise Apothekenpersonal durchgeführten Tests um einen Euro.

Bei der Vergütung für die Durchführung der Tests bleibt es bei 8 Euro. Allerdings heißt es in der Kabinettsvorlage, dass mit den 8 Euro je Test neben der Durchführung auch die Erstellung eines digitalen Covid-19-Testzertifikats abgegolten wird. Insgesamt können testende Apotheken ab dem 1. Juli 2021 demnach mit 11,50 Euro je Bürgertest rechnen. Derzeit erhalten sie bis zu 18 Euro.

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