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Kabinettsbeschluss
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Coronavirus-Testvergütung sinkt auf 11,50 Euro

Dass die Vergütung für die Durchführung der Bürgertests sinken soll, ist bereits bekannt. Bislang wollte das BMG das neue Honorar auf 12,50 Euro festlegen, nun soll die Erstattung der Sachkosten aber um einen weiteren Euro sinken. Apotheken sollen aber einen Sonderstatus erhalten und müssen demnach nicht mehr gesondert beauftragt werden. Die Verordnung tritt zum 1. Juli in Kraft.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 23.06.2021  10:42 Uhr

Am heutigen Mittwochvormittag hat sich das Bundeskabinett, also Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit ihren Ministerinnen und Ministern, getroffen. Auf der Agenda stand auch der Beschluss der neuen Coronavirus-Testverordnung, die aus dem Hause von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stammt. Spahn hatte bereits länger angekündigt, die Vergütung für die Teststellen zu senken. Am gestrigen Dienstag hatte die PZ über einen neuen Entwurf für die Überarbeitung der Verordnung berichtet, darin war noch die Rede von einer Vergütung von insgesamt 12,50 Euro je Testung – 8 Euro für die Durchführung und pauschal 4,50 Euro für die Erstattung der Sachkosten.

Nun hat Spahn seinen Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung aber nochmal eine leicht abgeänderte Version dieses Entwurfs zukommen lassen, die das Kabinett gebilligt hat. Die für den Beschluss relevante Kabinettsvorlage liegt der PZ vor. Darin heißt es, dass alle Leistungserbringer, die Coronavirus-Schnelltests anbieten wollen, künftig »eine Pauschale von 3,50 Euro je Test« für die Sachkosten erhalten sollen. Allerdings wird hier nicht mehr zwischen Schnelltests, die von professionellen Anwendern durchgeführt werden (Bürgertests) und Antigentests zur Eigenanwendung, die unter Aufsicht selbst durchgeführt werden, unterschieden. Die 3,50 Euro soll es dann für alle Schnelltests geben. Damit steigt die Pauschale für die Selbsttests um 50 Cent, hier waren bislang nur 3 Euro vorgesehen. Allerdings sinkt die Vergütung für die von beispielsweise Apothekenpersonal durchgeführten Tests um einen Euro.

Bei der Vergütung für die Durchführung der Tests bleibt es bei 8 Euro. Allerdings heißt es in der Kabinettsvorlage, dass mit den 8 Euro je Test neben der Durchführung auch die Erstellung eines digitalen Covid-19-Testzertifikats abgegolten wird. Insgesamt können testende Apotheken ab dem 1. Juli 2021 demnach mit 11,50 Euro je Bürgertest rechnen. Derzeit erhalten sie bis zu 18 Euro.

Apotheken erhalten Sonderstatus

Allerdings hat das BMG in der aktuellen Kabinettsvorlage nun Apotheken neben Arztpraxen, medizinischen Laboren oder auch Rettungs- und Hilfsorganisationen einen Sonderstatus eingeräumt. So gilt für alle privaten Anbieter von Teststellen künftig ab dem 20. Juli 2021 keine Beauftragung durch Allgemeinverfügung mehr. Für die Apotheken gilt diese Frist jedoch nicht, sie können demnach ohne gesonderte Beauftragung testen, beziehungsweise ihren Testbetrieb weiterlaufen lassen, wenn sie bislang die entsprechende Erlaubnis des Gesundheitsamtes haben. Damit müssen Apotheken laut Testverordnung nicht nachweisen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen und müssen auch keine Angaben zu vorhandenen Testkapazitäten machen. Diese Angaben sind für die gesonderte Beauftragung Dritter (private Anbieter) jedoch künftig nötig.

Trotzdem müssen Apotheken wie alle anderen Teststellen auch künftig bestimmte Unterlagen bis zum 31. Dezember 2024 speichern oder aufbewahren. Für Apotheken fällt hier durch den neuen Sonderstatus lediglich der Nachweis der Beauftragung weg.

Durch die Verzögerung der Testverordnung – eigentlich sollte diese bereits vergangene Woche in Kraft treten – hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Zeitrahmen nochmal angepasst. So soll die Verordnung nicht wie gestern berichtet diesen Freitag in Kraft treten, sondern erst zum 1. Juli 2021. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhält mehr Zeit. So soll sie nun bis zum 9. Juli festlegen, welche Abrechnungsunterlagen von den Teststellen künftig gefordert sind, um die korrekte Auftrags- und Leistungsdokumentation zu erbringen.

Zudem wird ab 1. August 2021 die Vergütung der Bürgertests nur gewährt, wenn die Teststellen die Ergebnismitteilung und die Erstellung eines Covid-19-Testzertifikats auch über die Corona-Warn-App anbieten und dies auf Wunsch der getesteten Person hierhin übermitteln. Auch ab August sollen alle Teststellen darüber hinaus der zuständigen Gesundheitsbehörde monatlich und standortbezogen die Zahl der von ihnen erbrachten Bürgertestungen und die Zahl der positiven Testergebnisse melden.

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Hinweis der Redaktion: Wir haben den Text nach dem Beschluss des Kabinetts am Mittwochvormittag aktualisiert.

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