So ist beispielsweise beim Hodgkin-Lymphom das Standardtherapieschema das ABVD-Regime, bestehend aus Doxorubicin, Bleomycin, Vinblastin und Dacarbazin. Mehrere Studien zeigen, dass dieses Schema nach dem ersten Trimester relativ sicher angewendet werden kann.
Bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen werden häufig die Therapieschemata CHOP oder R-CHOP angewendet. CHOP besteht aus Cyclophosphamid, Hydroxydaunorubicin (Doxorubicin), Vincristin und Prednisolon; bei R-CHOP kommt Rituximab hinzu. Die Behandlung sollte nach Diagnosestellung ohne größere Verzögerung begonnen werden.
Eine natürliche Geburt ist trotz Krebserkrankung meistens möglich. / © Getty Images/Tetra Images – Mike Kemp
Bei akuten Leukämien kommen überwiegend Anthrazyklin-basierte, Methotrexat-(MTX-)freie Induktionstherapien zum Einsatz, da MTX aufgrund seiner ausgeprägten teratogenen und abortiven Wirkung während der gesamten Schwangerschaft kontraindiziert ist. Anthrazykline wie Doxorubicin oder Daunorubicin können hingegen im zweiten und dritten Trimester unter sorgfältiger Überwachung von Mutter und Kind angewendet werden. Die Therapie sollte möglichst leitliniengerecht und auf Basis des tatsächlichen Körpergewichts dosiert erfolgen, da derzeit keine generelle Dosisreduktion in der Schwangerschaft empfohlen wird (16).
Unter einer Chemotherapie besteht für Schwangere ein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen wie Knochenmarksuppression, Infektionen, Anämie sowie Übelkeit und Fatigue. Fetale Risiken umfassen insbesondere intrauterine Wachstumsrestriktion, Plazentainsuffizienz und Frühgeburt sowie potenzielle hämatologische oder kardiovaskuläre Auswirkungen auf das Neugeborene. Daher wird eine intensivierte geburtshilfliche Überwachung mit engmaschigen fetalen Wachstumskontrollen sowie der Beurteilung der Plazentafunktion empfohlen.
Darüber hinaus gibt es Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen onkologischen Therapien in der Schwangerschaft und hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen beziehungsweise Funktionsstörungen der Plazenta. Die Evidenz ist insgesamt jedoch begrenzt und durch zahlreiche Störfaktoren, darunter die Tumorerkrankung selbst, eingeschränkt. Am ehesten zeigt sich ein Signal für plazentare Komplikationen wie eine intrauterine Wachstumsrestriktion des Fetus und möglicherweise Präeklampsie- oder HELLP-Syndrom-assoziierte Schwangerschaftsverläufe (siehe auch hier), insbesondere unter Immuncheckpoint-Inhibitoren, wobei hierfür bislang überwiegend nur Fallberichte und pharmakovigilanzbasierte Daten vorliegen.
Für die intrahepatische Schwangerschaftscholestase (ICP), eine Funktionsstörung des Gallenabflusses in der Leber, besteht hingegen bislang kein konsistenter Nachweis, dass eine onkologische Therapie das Risiko erhöht (19).
Bei schwangeren Krebspatientinnen können klinische und laborchemische Befunde auftreten, deren Zuordnung zu schwangerschaftsassoziierten Komplikationen, der Tumorerkrankung oder therapiebedingten Nebenwirkungen erschwert sein kann, weshalb die Differenzialdiagnose klinisch bedeutsam ist. So können beispielsweise maligne hepatobiliäre Erkrankungen (bösartige Tumoren, die von der Leber, den Gallenwegen oder der Gallenblase ausgehen) klinisch ein Bild verursachen, das einer intrahepatischen Schwangerschaftscholestase (ICP) oder einem HELLP-Syndrom ähnelt. Dadurch kann die Abgrenzung zwischen therapieassoziierten Nebenwirkungen und krankheitsbedingten Schwangerschaftskomplikationen erschwert sein.
Der sFlt-1/PlGF-Quotient, ein im mütterlichen Blut bestimmter Laborwert, kann zur Differenzierung zwischen Präeklampsie beziehungsweise anderen schwangerschaftsassoziierten Komplikationen und tumor- oder therapiebedingten Veränderungen ergänzend herangezogen werden. Er weist jedoch eine wesentliche Limitation auf: Er erlaubt keine sichere Unterscheidung zwischen einer Präeklampsie und einer Chemotherapie-induzierten Plazentainsuffizienz, da beiden ein ähnlicher angiogener Pathomechanismus zugrunde liegt.
Der klinische Hauptnutzen des sFlt-1/PlGF-Quotienten liegt daher vor allem darin, eine Präeklampsie auszuschließen, da ein Quotient ≤38 das Auftreten einer Präeklampsie innerhalb der folgenden sieben Tage unwahrscheinlich macht. Ob dieser hohe negative prädiktive Wert uneingeschränkt auch für onkologische Patientinnen unter konventioneller Chemotherapie gilt, ist bislang jedoch nicht spezifisch validiert. Insgesamt wird die Evidenzlage aufgrund heterogener Daten und der eingeschränkten Übertragbarkeit auf spezielle Risikokollektive weiterhin als limitiert angesehen (20).