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Hämatologische Malignome
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Schwangere risikoarm behandeln

Wenn Krebs und Schwangerschaft gleichzeitig auftreten, geraten Medizin und Ethik in ein sensibles Spannungsfeld. Hämatologische Malignome stellen behandelnde Teams vor die Herausforderung, das Leben der Mutter zu schützen, ohne das ungeborene Kind zu gefährden. Moderne Therapiekonzepte ermöglichen heute zunehmend eine Behandlung während der Schwangerschaft – jedoch nicht ohne Risiken.
AutorKontaktTheresa Andraczek
AutorKontaktHolger Stepan
Datum 07.06.2026  08:00 Uhr

Maligne hämatologische Erkrankungen wie Leukämien, Lymphome und das Multiple Myelom treten überwiegend außerhalb des reproduktiven Alters auf, können jedoch auch während der Schwangerschaft diagnostiziert werden. Insbesondere in frühen Schwangerschaftswochen erfordert die Frage, ob die Schwangerschaft fortgeführt werden soll beziehungsweise kann, eine sorgfältige, ergebnisoffene und patientinnenzentrierte Beratung.

Die gleichzeitige Manifestation einer malignen Erkrankung und einer Schwangerschaft ist eine komplexe medizinische und ethische Herausforderung. Einerseits muss eine effektive onkologische Therapie für die Mutter sichergestellt werden, andererseits sind potenzielle Risiken für den Fetus möglichst gering zu halten. Die Pränataldiagnostik nimmt eine zentrale Rolle ein, um unabhängig von einer Tumorerkrankung der Schwangeren bestehende fetale Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.

Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) ist jedoch schwierig zu interpretieren und klinisch zu verwerten, wenn die werdende Mutter ein hämatologisches Malignom hat: Tumorbedingte zellfreie DNA (cfDNA) im mütterlichen Plasma – die entsteht, wenn Krebszellen absterben, sich teilen, oder durch das Immunsystem zerstört werden –, kann die Testergebnisse erheblich verfälschen und zu falsch positiven oder nicht interpretierbaren Befunden hinsichtlich Abweichungen des Chromosomensatzes beim Fetus (fetale Aneuploidien) führen.

Der Hintergrund ist, dass der nicht invasive Pränataltest zellfreie DNA im mütterlichen Blutplasma zwar mengenmäßig erfasst, ihre genaue Herkunft jedoch nicht sicher auseinanderhalten kann. Neben mütterlicher und plazentarer cfDNA (die als stellvertretend für den Fetus gilt) können in seltenen Fällen auch DNA Fragmente aus Tumorzellen im Blut nachweisbar sein. Da Tumorzellen häufig numerische Chromosomenveränderungen aufweisen, setzen sie beim Zelluntergang oder infolge immunologischer Prozesse chromosomal auffällige DNA frei. Diese Fragmente können bei der Auswertung fälschlich der plazentaren beziehungsweise fetalen cfDNA zugerechnet werden und so den Eindruck einer Über oder Unterrepräsentation einzelner Chromosomen des Fetus erwecken.

Die nachgewiesenen chromosomalen Veränderungen spiegeln jedoch häufig die mütterliche Krebserkrankung wider und nicht die chromosomale Ausstattung des ungeborenen Kindes, den fetalen Karyotyp (1,2).

Hämatologische Malignome sind die häufigste Krebsart, die durch auffällige NIPT-Ergebnisse erkannt wird (3). In großen Studien treten solche Befunde bei etwa 0,02 bis 0,03 Prozent aller getesteten Schwangerschaften auf. Bei multiplen chromosomalen Aberrationen, also gleichzeitig auftretenden strukturellen und/oder numerischen Veränderungen mehrerer Chromosomen, ist die Wahrscheinlichkeit für eine Krebserkrankung hoch.

Für die fetale Diagnostik ist der NIPT bei Schwangeren mit einer Tumorerkrankung des blutbildenden Systems daher unzuverlässig. Besteht weiterhin der Verdacht auf eine Aneuploidie beim Ungeborenen, sollte eine invasive Diagnostik erfolgen, etwa eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) oder eine Chorionzottenbiopsie, bei der unter Ultraschallkontrolle Gewebe aus der Plazenta entnommen wird.

Ein genomweiter NIPT kann hingegen als Hinweis auf eine mütterliche Malignität dienen und sollte eine gezielte onkologische Abklärung nach sich ziehen. Es fehlen bislang jedoch einheitliche evidenzbasierte Leitlinien, weshalb Entscheidungen häufig auf Expertenkonsens beruhen.

Individuell über die Therapie entscheiden

Fortschritte in der Onkologie und Perinatalmedizin haben dazu geführt, dass ausgewählte Therapiestrategien auch während der Schwangerschaft möglich sind. Dennoch bestehen weiterhin relevante Unsicherheiten hinsichtlich optimaler Diagnostik, Therapieentscheidungen und möglicher Langzeitfolgen für Mutter und Kind. Diese Unsicherheiten können zu Verzögerungen im Therapiebeginn oder zu übereilten Schwangerschaftsbeendigungen führen (4).

Therapeutische Entscheidungen sind stets individuell zu treffen und hängen von mehreren Faktoren ab, etwa von der Entität und Aggressivität der Erkrankung, dem Gestationsalter, der Dringlichkeit der Therapie sowie den Präferenzen der Patientin. Darüber hinaus spielen das reproduktive Alter, die Anzahl bereits vorhandener Kinder sowie die Umstände des Schwangerschaftseintritts, zum Beispiel eine assistierte Reproduktion, eine wichtige Rolle. Gerade nach reproduktionsmedizinischen Maßnahmen liegt häufig ein langer und belastender Kinderwunschweg bis zum Eintritt einer intakten Schwangerschaft vor, was die emotionale Bedeutung der Schwangerschaft und damit auch die Entscheidungsfindung wesentlich beeinflussen kann. Ebenso sind ethische und ethnisch-kulturelle Aspekte sowie die Perspektive des Partners beziehungsweise der Familie in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Das häufigste fetale Risiko im Kontext mütterlicher onkologischer Erkrankungen ist die Frühgeburt. Studien zeigen eine signifikant erhöhte Rate an Frühgeburten sowie ein erhöhtes Risiko für ein niedriges Geburtsgewicht bei Kindern von Müttern mit schwangerschaftsassoziierten malignen Erkrankungen (5, 6, 7).

Epidemiologie und Prognose

Unter schwangerschaftsassoziierten Krebserkrankungen (pregnancy-associated cancers, PAC) wird eine Malignomerkrankung verstanden, die während der Schwangerschaft oder innerhalb eines Jahres nach der Geburt auftritt. Ihre Inzidenz wird auf etwa 0,02 bis 0,1 Prozent aller Schwangerschaften geschätzt. Hämatologische Malignome machen hiervon etwa 25 Prozent aus (8, 9).

Zu den häufigsten hämatologischen Neoplasien in der Schwangerschaft zählen Hodgkin- und Non-Hodgkin-Lymphome, akute Leukämien (AML/ALL) und die chronische myeloische Leukämie (CML). Selten treten Erkrankungen wie Multiples Myelom, chronische lymphatische Leukämie (CLL) sowie myelodysplastische oder myeloproliferative Neoplasien während der Schwangerschaft auf. Aufgrund des zunehmend höheren Alters von Erstgebärenden wird erwartet, dass die Anzahl der diagnostizierten Fälle weiter ansteigen wird (10).

Wenn eine stadiengerechte Therapie ohne unnötige Verzögerung eingeleitet wird, ist die Prognose der Mutter in vielen Fällen vergleichbar mit der von nicht schwangeren Patientinnen (11). Allerdings kann die Prognose je nach Erkrankung variieren. Einige Studien weisen darauf hin, dass Leukämien bei Schwangeren mit einer ungünstigeren Prognose assoziiert sein können als Lymphome (12).

Wie sich Symptome äußern

Die Symptome hämatologischer Malignome überschneiden sich häufig mit physiologischen Veränderungen während der Schwangerschaft. Dazu zählen beispielsweise:

  • Müdigkeit,
  • Blutbildveränderungen (Anämie, Leukozytopenie/Leukozytose, Thrombozytopenie),
  • Dyspnoe,
  • erhöhte Infektanfälligkeit (13),
  • unspezifische Gelenkbeschwerden,
  • Veränderung der Mammae (Spannung, Schmerzen, Knotenbildung, Sekretion),
  • Lymphadenitis sowie
  • Übelkeit und Erbrechen.

Diese unspezifischen Symptome können die Diagnose und damit die Einleitung der Therapie verzögern.

Diagnostik und Bildgebung

Die diagnostische Abklärung sollte im Verdachtsfall nicht verzögert werden. Die bevorzugten bildgebenden Verfahren sind der Ultraschall und die Magnetresonanztomografie (MRT).

Strahlenbasierte Bildgebung wie ein CT oder PET sollte nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und möglichst mit reduzierter fetaler Strahlenexposition eingesetzt werden. Dies erfordert eine enge interprofessionelle Zusammenarbeit, zum Beispiel mit Radiologie, Strahlenmedizin und Nuklearmedizin.

Die Basisdiagnostik des Labors umfasst:

  • ein komplettes Blutbild (Differenzialblutbild),
  • eine Knochenmarkbiopsie,
  • molekulargenetische Untersuchungen sowie
  • zytogenetische Analysen.

Wann ist eine Therapie möglich?

Die meisten Leitlinien empfehlen, Chemotherapien im ersten Trimester zu vermeiden, da ein erhöhtes Risiko für eine Fehlgeburt und angeborene Fehlbildungen besteht, da sich die meisten Organe vor allem in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen entwickeln (Abbildung).

Wenn eine sofortige intensive Therapie erforderlich ist, kann ein Schwangerschaftsabbruch diskutiert werden. Einige Langzeitstudien berichten zwar über erfolgreiche Behandlungen im ersten Trimester (14), jedoch bleibt dieses Vorgehen umstritten und erfordert eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung.

Im zweiten und dritten Trimester können standardisierte Mehrfachchemotherapien unter engmaschigem fetalem Monitoring (regelmäßige Sonografie: Wachstums-, Fruchtwasser- und Perfusionskontrolle) häufig durchgeführt werden (15).

Therapieschemata

So ist beispielsweise beim Hodgkin-Lymphom das Standardtherapieschema das ABVD-Regime, bestehend aus Doxorubicin, Bleomycin, Vinblastin und Dacarbazin. Mehrere Studien zeigen, dass dieses Schema nach dem ersten Trimester relativ sicher angewendet werden kann.

Bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen werden häufig die Therapieschemata CHOP oder R-CHOP angewendet. CHOP besteht aus Cyclophosphamid, Hydroxydaunorubicin (Doxorubicin), Vincristin und Prednisolon; bei R-CHOP kommt Rituximab hinzu. Die Behandlung sollte nach Diagnosestellung ohne größere Verzögerung begonnen werden.

Bei akuten Leukämien kommen überwiegend Anthrazyklin-basierte, Methotrexat-(MTX-)freie Induktionstherapien zum Einsatz, da MTX aufgrund seiner ausgeprägten teratogenen und abortiven Wirkung während der gesamten Schwangerschaft kontraindiziert ist. Anthrazykline wie Doxorubicin oder Daunorubicin können hingegen im zweiten und dritten Trimester unter sorgfältiger Überwachung von Mutter und Kind angewendet werden. Die Therapie sollte möglichst leitliniengerecht und auf Basis des tatsächlichen Körpergewichts dosiert erfolgen, da derzeit keine generelle Dosisreduktion in der Schwangerschaft empfohlen wird (16).

Nebenwirkungen

Unter einer Chemotherapie besteht für Schwangere ein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen wie Knochenmarksuppression, Infektionen, Anämie sowie Übelkeit und Fatigue. Fetale Risiken umfassen insbesondere intrauterine Wachstumsrestriktion, Plazentainsuffizienz und Frühgeburt sowie potenzielle hämatologische oder kardiovaskuläre Auswirkungen auf das Neugeborene. Daher wird eine intensivierte geburtshilfliche Überwachung mit engmaschigen fetalen Wachstumskontrollen sowie der Beurteilung der Plazentafunktion empfohlen.

Darüber hinaus gibt es Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen onkologischen Therapien in der Schwangerschaft und hypertensiven Schwangerschaftserkrankungen beziehungsweise Funktionsstörungen der Plazenta. Die Evidenz ist insgesamt jedoch begrenzt und durch zahlreiche Störfaktoren, darunter die Tumorerkrankung selbst, eingeschränkt. Am ehesten zeigt sich ein Signal für plazentare Komplikationen wie eine intrauterine Wachstumsrestriktion des Fetus und möglicherweise Präeklampsie- oder HELLP-Syndrom-assoziierte Schwangerschaftsverläufe (siehe auch hier), insbesondere unter Immuncheckpoint-Inhibitoren, wobei hierfür bislang überwiegend nur Fallberichte und pharmakovigilanzbasierte Daten vorliegen.

Für die intrahepatische Schwangerschaftscholestase (ICP), eine Funktionsstörung des Gallenabflusses in der Leber, besteht hingegen bislang kein konsistenter Nachweis, dass eine onkologische Therapie das Risiko erhöht (19).

Pharmakokinetik in der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft kommt es zu tiefgreifenden physiologischen Veränderungen, die die Pharmakokinetik von Arzneimitteln beeinflussen können.

Wichtige Veränderungen umfassen:

  • die Zunahme des Plasmavolumens,
  • eine erhöhte glomeruläre Filtrationsrate,
  • Veränderungen der Aktivität von Cytochrom-P450-Enzymen sowie
  • eine reduzierte Plasmaproteinbindung.

Diese Faktoren können Verteilung, Metabolisierung und Elimination von Chemotherapeutika verändern und somit deren Wirksamkeit und Toxizität beeinflussen. Daher ist bei der Behandlung schwangerer Patientinnen eine besonders sorgfältige pharmakologische Bewertung erforderlich (21, 22).

Zielgerichtete Therapien und Immunmodulation

Viele moderne zielgerichtete Therapien sind während der Schwangerschaft kontraindiziert, da sie teratogene Effekte verursachen können. Dazu zählen Tyrosinkinase-Inhibitoren wie Imatinib, Dasatinib und Nilotinib. Sie können die fetale Entwicklung beeinträchtigen und werden daher während der Schwangerschaft vermieden.

Substanzen wie Thalidomid und Lenalidomid sind stark teratogen und strikt kontraindiziert. Patientinnen mit chronischer myeloischer Leukämie (CML) können im ersten Trimester alternativ Interferon-α erhalten, da hierfür vergleichsweise günstige Sicherheitsdaten vorliegen.

Infektionen und Thrombosen

Schwangere Patientinnen mit hämatologischen Malignomen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Infektionen bis hin zur Sepsis sowie für venöse Thromboembolien. Dies ist sowohl durch die tumorassoziierte Immunsuppression als auch durch die prokoagulatorischen Veränderungen während der Schwangerschaft bedingt.

Daher sind individuell angepasste antiinfektive Therapien sowie Thromboseprophylaxen erforderlich. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Infektionen in der Schwangerschaft, insbesondere Harnwegsinfektionen, häufig asymptomatisch verlaufen und unbehandelt zu aufsteigenden Infektionen bis hin zur Urosepsis führen können (23).

Geburtsplanung

Gegebenenfalls wird eine vorzeitige Entbindung erwogen, um eine höher dosierte oder andere Chemotherapie ansetzen zu können, die während der Schwangerschaft kontraindiziert ist. Wenn möglich, sollte jedoch eine Entbindung zum Termin angestrebt werden. Die letzte Chemotherapie während der Schwangerschaft wird in der Regel etwa drei Wochen vor der geplanten Entbindung beendet, um eine hämatologische Erholung der Mutter sowie eine Reduktion neonataler Komplikationen zu ermöglichen. Eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Neonatologie und Intensivmedizin ist dabei essenziell.

Ziel ist ein geplantes, klar strukturiertes und interdisziplinär abgestimmtes Vorgehen, um unnötige, aus Unsicherheit resultierende Entscheidungen zu vermeiden, beispielsweise unnötige Frühgeburten, vorzeitige Abbrüche der Chemotherapie oder nicht indizierte Kaiserschnitte (24). In den meisten Fällen ist eine Spontangeburt möglich.

Postpartal sollte eine zeitnahe Komplettierung der onkologischen Therapie angestrebt werden. Anders als beim Mammakarzinom wird Stillen während einer der genannten Chemotherapien in der Regel nicht empfohlen, da zahlreiche Zytostatika in die Muttermilch übergehen können. Daher sollte mit der Patientin frühzeitig ein primäres Abstillen besprochen werden.

Dies kann medikamentös erfolgen, etwa mit Cabergolin (zum Beispiel einmalig zwei Tabletten mit je 0,5 mg Wirkstoff innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt), oder konservativ, etwa mittels Salbeiextrakten (zum Beispiel Salvysat® 300 mg, dreimal täglich je nach individuellem Abstillprozess); zusätzlich können physikalische Maßnahmen unterstützen (25). Zu letzteren zählt beispielsweise das Kühlen der Brust, das Tragen eines stützenden BHs sowie die Vermeidung von Stimulation der Brüste.

Spezialisierte Langzeitnachsorge

Nach einer Chemotherapie in der Schwangerschaft sollten Mutter und Kind konsequent und langfristig nachbetreut werden, um möglichen Langzeitfolgen gezielt vorzubeugen und sie frühzeitig zu erkennen. Dabei ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Onkologie, Gynäkologie, Pädiatrie und weiteren Fachrichtungen von zentraler Bedeutung.

Insbesondere spielt auch die individuelle Entwicklung des Kindes eine wichtige Rolle, sodass regelmäßige kinderärztliche Untersuchungen – einschließlich der Überprüfung von Wachstum, kognitiver Entwicklung und Organfunktionen – unerlässlich sind. Hierbei sollte besonders auf regelmäßige Hör- und Sehtests geachtet werden, um mögliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können.

Ebenso sollte die Mutter langfristig onkologisch und psychosozial begleitet werden; ergänzend sind internistische Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere im Hinblick auf Bluthochdruck, Diabetes sowie mögliche Herzerkrankungen bis hin zu Herzinsuffizienz von großer Bedeutung. Ziel ist es, körperliche und seelische Spätfolgen frühzeitig zu adressieren und eine bestmögliche Lebensqualität für Mutter und Kind sicherzustellen.

An der Universitätsklinik in Leipzig gibt es hierfür die »Cancer Survivorship Sprechstunde«, eine individuell abgestimmte, spezialisierte Langzeitnachsorge für ehemalige Krebspatientinnen und -patienten. Im Mittelpunkt steht ein ganzheitliches Versorgungskonzept, das medizinische, psychosoziale und präventive Aspekte berücksichtigt.

Das Angebot richtet sich an Personen, die im Alter von 0 bis 39 Jahren an Krebs erkrankt sind, unabhängig von ihrem heutigen Alter. Voraussetzung ist, dass die Krebserkrankung und -behandlung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Ziel der Sprechstunde ist es, Spätfolgen früh zu erkennen, die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern und Betroffene langfristig zu begleiten. Bei Unsicherheiten zur Eignung steht das Team beratend zur Verfügung.

Diskussion und Fazit

Maligne hämatologische Erkrankungen während der Schwangerschaft sind selten, stellen jedoch eine große medizinische Herausforderung dar. Durch eine frühzeitige Diagnose, an das Trimester angepasste Therapiestrategien und eine interdisziplinäre Betreuung in spezialisierten Zentren können viele Patientinnen eine nahezu standardmäßige onkologische Therapie erhalten. Die vorhandene Evidenz zeigt, dass eine trimesteradaptierte Chemotherapie bei vielen hämatologischen Malignomen möglich ist, ohne die Prognose der Mutter wesentlich zu verschlechtern. Gleichzeitig können akzeptable fetale Outcomes erreicht werden, etwa hinsichtlich Geburtsgewicht, Organfunktion und kognitiver Entwicklung.

Allerdings basiert die verfügbare Evidenz überwiegend auf retrospektiven Studien, Registerdaten, Fallserien und Expertenempfehlungen. Randomisierte Studien fehlen aufgrund ethischer und praktischer Einschränkungen. Daher bleibt eine individuelle, partizipative Entscheidungsfindung von zentraler Bedeutung.

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