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Bundesrats-Ausschuss
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Länder melden Bedenken gegen Dispensierrecht an

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats gibt der Notfallreform kein grünes Licht. Vielmehr solle das Plenum am 20. November den Vermittlungsausschuss anrufen, empfehlen die Länder mehrheitlich. Skeptisch sind sie etwa bei den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ). Auch das Dispensierrecht stößt auf Kritik – ebenso wie die Hilfsmittelausschreibungen im Schlepptau des Gesetzes.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 06.11.2026  08:00 Uhr

Wie reagiert das Bundesratsplenum?

Am 20. November befasst sich das Plenum des Bundesrats mit der nicht zustimmungsbedürftigen Notfallreform. Unklar ist, wie es sich zu den Anträgen des Gesundheitsausschusses verhält. Ruft die Länderkammer den Vermittlungsausschuss an, muss versucht werden, einen Kompromiss zu finden – das Gesetz würde verzögert.

Gegen die Option spricht, dass damit auch die zäh verhandelte Krankenhausfinanzierung inklusive zusätzlichen Finanzhilfen wieder aufgeschnürt würde, die das Gesetz im Schlepptau hat; alle Anpassungen zum GKV-Spargesetz würden damit ausgebremst. Offenbar wird inzwischen erwogen, beide Verfahren wieder voneinander zu trennen, um wenigstens die GKV-Pläne rascher durchzubringen. Dafür bräuchte es dann aber ein neues Trägergesetz.

Möglich ist also ebenso, dass der Bundesrat dem Ausschuss nicht folgt und das Gesetz passieren lässt. Korrekturen im Nachgang wären durch die Entschließungsanträge möglich.

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