| Cornelia Dölger |
| 06.11.2026 08:00 Uhr |
Am 20. November befasst sich das Plenum des Bundesrats mit der nicht zustimmungsbedürftigen Notfallreform. Unklar ist, wie es sich zu den Anträgen des Gesundheitsausschusses verhält. Ruft die Länderkammer den Vermittlungsausschuss an, muss versucht werden, einen Kompromiss zu finden – das Gesetz würde verzögert.
Gegen die Option spricht, dass damit auch die zäh verhandelte Krankenhausfinanzierung inklusive zusätzlichen Finanzhilfen wieder aufgeschnürt würde, die das Gesetz im Schlepptau hat; alle Anpassungen zum GKV-Spargesetz würden damit ausgebremst. Offenbar wird inzwischen erwogen, beide Verfahren wieder voneinander zu trennen, um wenigstens die GKV-Pläne rascher durchzubringen. Dafür bräuchte es dann aber ein neues Trägergesetz.
Möglich ist also ebenso, dass der Bundesrat dem Ausschuss nicht folgt und das Gesetz passieren lässt. Korrekturen im Nachgang wären durch die Entschließungsanträge möglich.