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Ärztliches Dispensierrecht
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ABDA appelliert an Länder

Mit der Notfallreform soll Ärztinnen und Ärzten ein beschränktes Dispensierrecht eingeräumt werden. Die ABDA bekräftigt ihr striktes Nein zu den Plänen und warnt vor einer Schwächung der Arzneimittelsicherheit. Auch die Apothekenkooperationen setzen auf eine alternative Lösung.
AutorKontaktPZ
Datum 29.10.2026  14:30 Uhr

ABDA-Präsident Thomas Preis betonte, Apothekerinnen und Apotheker seien »die letzte Kontrollinstanz vor der Abgabe von Arzneimitteln«. Mit ihrer Ausbildung übernähmen sie eine wichtige Verantwortung für die sichere Anwendung und Dosierung von Medikamenten. Durch die Regelung werde das bewährte Vier-Augen-Prinzip zwischen Ärzteschaft und Apothekerschaft aufgeweicht. Preis sieht damit ein »zentrales Element« gefährdet, um Fehl- und Missbrauch von Arzneimitteln entgegenzuwirken. Zudem kritisierte er, dass das Gesetz Parallelstrukturen in der Arzneimittelversorgung schaffe. Die Nacht- und Notdienstversorgung durch Apotheken funktioniere bereits flächendeckend und rund um die Uhr.

Der Bundestag hatte das Gesetz zur Notfallreform am 15. Oktober beschlossen. Als Nächstes wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates am 4. November mit dem Vorhaben befassen. Die abschließende Entscheidung des Bundesrates ist für den 20. November vorgesehen.

Mit Blick auf das weitere Verfahren bekräftigte Preis die Forderung an die Länder, sich für den Erhalt der Apothekenpflicht einzusetzen. »Mit Blick auf das Bundesratsverfahren fordern wir die Bundesländer auf, uneingeschränkt für eine Beibehaltung der Apothekenpflicht einzutreten.« Zugleich warnte er vor wirtschaftlichen Folgen für die Apotheken. Sollten im ärztlichen Notdienst künftig weniger Rezepte in Apotheken eingelöst werden, könne dies die Wirtschaftlichkeit des Apothekennotdienstes beeinträchtigen. Langfristig seien dadurch auch Auswirkungen auf die wohnortnahe Versorgung möglich, so Preis.

BVDAK: Systembruch verhindern

Auch die Apothekenkooperationen warnen davor, die Apothekenpflicht aufzuweichen. Der Bundesverband deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) fordert, die Apothekenpflicht uneingeschränkt beizubehalten. »Nur so lässt sich ein grundlegender Systembruch verhindern«, heißt es in einer Mitteilung.

Die Arzneimittelversorgung in Notfällen müsse sich weiterhin auf die bewährten Strukturen der öffentlichen Apotheken stützen, so der BVDAK. »Die von den Apothekerkammern organisierte und durch die Vor-Ort-Apotheken gewährleistete Dienstbereitschaft sichert bereits heute eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln rund um die Uhr.«

Bei zusätzlichem Handlungsbedarf solle »eine systemgerechte und eng begrenzte Lösung geprüft werden«, anstatt die Apothekenpflicht aufzuweichen. Ähnlich wie die ABDA in ihrer Stellungnahme zur Notfallreform kann sich der BVDAK die unter bestimmten Bedingungen ausgeweitete Direktanwendung von Arzneimitteln des Sprechstundenbedarfs vorstellen.

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