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Apothekenpflicht
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Höhere Zuzahlungen, mehr Erklärungsbedarf

Die Umgehung der Rx-Zuzahlungen eröffnet den Versendern offenkundig ein weiteres Spielfeld. Mit der geplanten Erhöhung dürfte zudem der Erklärungsbedarf am HV-Tisch wachsen. Hilfe bei der Kundenaufklärung stellt die ABDA schon länger bereit.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 27.10.2026  13:30 Uhr

Der Zuzahlungseinzug ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. § 43c Satz 1 SGB V und § 61 SGB V sehen vor, dass Leistungserbringer Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen haben. Einen gesonderten Vergütungsanspruch für den Einzug gibt es nicht.

Für die Apotheken bedeutet diese Pflicht einen organisatorischen Mehraufwand, den sie gern abstellen würden. Die Kassen sehen das naturgemäß anders und verweisen auf die Sozialgesetzgebung. Apotheken hätten im Übrigen keinen so großen Aufwand wie dargestellt; schließlich seien es am Ende die Kassen selbst, die säumige Zahler zur Begleichung offener Forderungen heranziehen müssten. Die Rolle der Apotheken beschränke sich auf den gesetzlich vorgesehenen Ersteinzug.

Wie groß das Verständnis für die Zuzahlungen vor dem HV-Tisch ist, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt. Immer wieder müssen Apothekenteams den Kundinnen und Kunden erklären, dass es nicht die Apotheken sind, die das Geld bekommen, sondern die Krankenkassen, und die Apotheken dabei nur als Einzugsstelle fungieren. Die ABDA hat dazu bereits im Sommer, als die Sparpläne zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Gestalt annahmen, einen Flyer zum Download bereitgestellt, der Kundinnen und Kunden aufklären soll.

Höhere Zuzahlung, mehr Erklärungsbedarf

Denn weil mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die gesetzlichen Zuzahlungen zum Jahreswechsel um 50 Prozent steigen,  dürfte damit auch der Erklärungsaufwand in den Apotheken größer werden. Der Flyer stellt also klar: »Das Geld kommt zu 100 Prozent den Krankenkassen zugute und hilft, unser Gesundheitssystem finanziell zu stärken.« Die Höhe der Zuzahlung sei gesetzlich für alle Apotheken gleich geregelt, etliche Arzneimittel seien dabei von der Zuzahlung befreit.

Die Versender dürften sich freuen, wenn die Zuzahlungen steigen, denn schon jetzt zeichnet sich ab, dass in der Umgehung der gesetzlichen Pflicht ein Marketinginstrument für Doc Morris und Co. steckt: Es wird bereits rege damit geworben, den Versicherten Zuzahlungen zu erlassen oder zu erstatten.

Um das zu stoppen, forderte der zurückliegende Apothekertag in München, dass Krankenkassen die Zuzahlungen künftig selbst einziehen sollen. Der Verband innovativer Apotheken (via) sieht sich damit bestätigt; schon 2019 habe er darauf hingewiesen, »dass Apotheken nicht dauerhaft kostenlos als Inkassostellen der Krankenkassen fungieren können«, so der via-Vorsitzende Benedikt Bühler. Dies zu verlagern, könne einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil für die Apotheken beseitigen.

Um die Versender zu stoppen, wandte sich jetzt zudem der Leipziger Apotheker Mohammed Radman in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). Darin bat er ihn, sich für ein Verbot des Rx-Versandhandels einzusetzen.

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