| Cornelia Dölger |
| 10.08.2026 10:25 Uhr |
Die Haftungsrisiken behindern die Arbeit der Paritätischen Stelle – auch der GKV-Spitzenverband meint, die Haftung solle nicht Aufgabe der Vertragspartner sein. / © Imago/NurPhoto
Dass sich Versender regelmäßig über hierzulande geltende Preis- und Werbevorschriften bei Arzneimitteln hinwegsetzen, ist hinlänglich bekannt. Neueste Masche ist das Angebot, Kundinnen und Kunden die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhöhten Zuzahlungen auf Rx zu erlassen. Versicherte müssen ab 2027 mehr für Rx-Medikamente zuzahlen: Der Korridor wird um 50 Prozent angehoben und liegt ab dem kommenden Jahr zwischen 7,50 und 15 Euro, wobei die Zuzahlung nie höher als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels liegen darf und die Befreiungsgrenzen bestehen bleiben.
Darin, dass die Versender eingefangen werden müssen, besteht Konsens – bei der Zuständigkeit macht sich die Bundesregierung aber einen schlanken Fuß. Die Apotheken sehen hier schon lange den Staat in der Pflicht. Und auch die Kassen bekräftigen jetzt ihre Forderung, Verstöße gegen Preisvorschriften durch staatliche Stellen zu sanktionieren.
Die Paritätische Stelle in § 129 SGB V ist mit Vertretern des DAV und des GKV-Spitzenverbands besetzt und soll insbesondere über Verstöße gegen den Rahmenvertrag entscheiden sowie Sanktionen verhängen. Weil die Haftungsrisiken hoch sind, bleibt die Stelle aber ein stumpfes Schwert; dass die persönliche Haftung der Mitglieder per ApoVWG ausgeschlossen wurde, ändert daran nichts, denn die Gesamthaftung bleibt an dem Gremium hängen.
»Dies ist nicht adäquat«, meint der GKV-Spitzenverband dazu. Die Haftung solle nicht Aufgabe der Vertragspartner sein. Vielmehr solle die Ahndung von Verstößen gegen die Preisbindung nach § 129 Absatz 3 Satz 3 an eine staatliche Stelle delegiert werden, so ein Sprecher. Auch aus der Union kommen Forderungen, den Staat in die Pflicht zu nehmen.
Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CSU) äußerte unlängst gegenüber der PZ seine Zweifel an der Durchschlagskraft der Paritätischen Stelle. In den neuen Rabattangeboten der Versender sieht er eine weitere Zuspitzung des umstrittenen Geschäftsgebarens und fordert Lösungen. Etwa solle das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüfen, »inwieweit diese Masche in derApothekenbetriebsordnung lückenlos verboten und bei Verstoß geahndet werden kann«.
Das BMG seinerseits sieht die Selbstverwaltung in der Pflicht. Die Paritätische Stelle solle aktiv werden und Sanktionen aussprechen, fordert das BMG angesichts der neuerlichen Versendervorstöße.