| Cornelia Dölger |
| 15.10.2026 12:00 Uhr |
Der Bundestag hat die Notfallreform beschlossen. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Die Koalitionsfraktionen hatten die Änderungsanträge zur geplanten Notfallreform nochmals angepasst und die von Versorgerseite scharf kritisierten Zytostatika-Ausschreibungen auf Apothekenebene gestrichen. Es bleibt aber dabei, dass Ausschreibungen für Hilfsmittel wieder eingeführt werden. Auch bei der Cannabistherapie sind Anpassungen vorgesehen, etwa wird die Vorrangregelung zu Fertigpräparaten präzisiert.
Beim eingeschränkten Dispensierrecht kam man den Forderungen der Ärzteschaft entgegen. Konkret soll ein eingeschränktes Dispensierrecht künftig nicht nur in den Integrierten Notfallzentren (INZ), sondern auch im aufsuchenden ärztlichen Notdienst gelten. Ärzte sollen damit Arzneimittel für den akuten Bedarf direkt an Patienten abgeben dürfen, wenn eine Versorgung über Apotheken nicht ausreichend sichergestellt ist. Die Erweiterung geht auf Forderungen von Ärzteverbänden zurück, die insbesondere auf die Situation immobiler und vulnerabler Patienten bei Hausbesuchen hingewiesen hatten.
An der Notfallreform wird seit mehreren Legislaturen gefeilt, das Paket geschnürt hatte zuletzt die vormalige Bundesgesundheitsministerin und jetzige Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU). Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann übernahm und bezeichnete die Reform heute als »überfällig«. Er teilte mit: »Wir schaffen verbindliche Ersteinschätzungsverfahren. Das heißt: Ob jemand ein Notfall ist, wird von medizinischen Fachkräften entschieden. Der Patient kommt so viel leichter an die richtige Stelle. Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich auf die Fälle konzentrieren, die schnelle Hilfe brauchen.«
Die Notfallreform sieht bundesweit den Aufbau von INZ an ausgewählten Krankenhausstandorten vor. Dort sollen Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen gemeinsam die Erstversorgung von Notfallpatienten organisieren und diese nach einer Ersteinschätzung gezielt in die passende Versorgungsebene lenken.
Zudem wird die Rufnummer 116117 zu einer zentralen Anlaufstelle für Akut- und Notfälle ausgebaut. Geplant sind eine 24/7-Telefon- und Videoberatung sowie eine bessere digitale Vernetzung mit dem Rettungsdienst über gemeinsame Gesundheitsleitsysteme. So sollen Patienten schneller in die richtige Versorgung vermittelt und Notaufnahmen entlastet werden.
Außerdem wird die medizinische Notfallrettung ausdrücklich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert und künftig bundeseinheitlicher geregelt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.