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Finale Änderungsanträge
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Zyto-Ausschreibungen sind vom Tisch

Die Regierungsfraktionen sind von ihren Plänen, Zytostatika-Ausschreibungen auf Apothekenebene wieder zu ermöglichen, abgerückt. In den finalen Änderungsanträgen zur Notfallreform findet sich der heftig umstrittene Vorstoß nicht mehr. Die geplanten Hilfsmittelausschreibungen sollen aber bleiben.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 13.10.2026  12:20 Uhr

Die Regierungsfraktionen wollen beim GKV-Spargesetz nachbessern und weitere Sparpotenziale heben. Entsprechende Änderungen sollen per Omnibus an das Gesetz zur Notfallreform angehängt werden, das an diesem Donnerstag im Bundestag beraten werden soll. Vergangene Woche war das Gesetz samt Änderungsanträgen im Gesundheitsausschuss des Bundestags zur Anhörung.

Dort wie auch zuvor wurde gegen die in den Anträgen vorgesehene Wiedereinführung von Zytostatika-Ausschreibungen scharfe Kritik artikuliert. Mit Blick auf die jüngst nachgeschärfte Hilfstaxe seien Zyto-Ausschreibungen wirtschaftlich überflüssig und zugleich ein Rückschritt für die Stabilität des Versorgungssystems, so der Tenor. Widerstand kam dabei nicht nur aus der Apothekerschaft, sondern auch von Ärzteverbänden. Selbst die Krankenkassen äußerten teilweise deutliche Bedenken.

Kassen-Verwaltungskosten senken

Die Fraktionen reagierten nun und haben die Pläne gestrichen. In einer aktualisierten Übersicht über die Änderungsanträge, die der PZ vorliegen, sind Zyto-Ausschreibungen nicht mehr zu finden. Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CSU) ließ die PZ dazu wissen: »Selbst der GKV-Spitzenverband erwartete von der konkret vorgeschlagenen Regelung keine Einsparungen. Wir dürfen keine zusätzlichen organisatorischen Hürden schaffen, die die Versorgung erschweren und die Behandlung von Krebspatientinnen und Krebspatienten gefährden. Versorgungssicherheit muss Vorrang haben.«

Weiterhin vorgesehen sind allerdings die Hilfsmittelausschreibungen sowie ein befristeter Preisabschlag von 3 Prozent für die Jahre 2027 und 2028. Der Abschlag soll pauschal auf Rechnungsebene durch die Krankenkassen gekürzt werden. Der Abschlag gilt demnach auch für Pflegehilfsmittel in der SPV sowie für doppelfunktionale Hilfsmittel, die anteilig von GKV und SPV finanziert werden. Die Regelung soll evaluiert werden.

Auch bei den Kassen setzt man an; der Anstieg der Verwaltungskosten je Versichertem soll für 2027 um einen zusätzlichen Prozentpunkt gesenkt werden.

In der Cannabis-Therapie wird die Vorrangregelung gelockert. So hat der Therapieversuch  nur in der Indikation, für die das cannabishaltige Fertigarzneimittel zugelassen ist, zu erfolgen. Die Dauer des Therapieversuchs wird in das Ermessen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gestellt.

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