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Hilfsmittel
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Ausschreibungen sollen in den Vermittlungsausschuss

Die geplante Wiedereinführung von Hilfsmittelausschreibungen stößt bei den Leistungserbringern auf erhebliche Bedenken. Nun wenden sich Verbände an die Länder und bitten darum, die Pläne noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 20.10.2026  12:20 Uhr
Ausschreibungen sollen in den Vermittlungsausschuss

Mit der Notfallreform, die unter anderem ein Dispensierrecht für Ärzte bei Hausbesuchen vorsieht, hat der Bundestag in der vergangenen Woche auch mehrere Folgeänderungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Etwa gibt es Präzisierungen zur Vorrangregelung in der Cannabistherapie, zudem sollen Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) finanziell stärker in die Verantwortung genommen werden. Der Anstieg der Verwaltungskosten der Kassen wird um einen weiteren Prozentpunkt verringert, außerdem müssen Kassen ihre Versicherten weiterhin in einem gesonderten Schreiben über Beitragserhöhungen informieren.

Die Idee, die umstrittenen Ausschreibungen für Zytostatika auf Apothekenebene zu reaktivieren, strichen die Koalitionsfraktionen nach massiver Kritik aus den Änderungsanträgen. Weiter enthalten sind aber die Hilfsmittelausschreibungen, die wieder eingeführt werden sollen, nachdem sie 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nach 15 Jahren weitgehend wieder abgeschafft worden waren.

Das wollen viele auf der Versorgerseite verhindern – und man setzt nun auf die Länder, denn das Gesetz zur Notfallreform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. So bittet die Initiative Faktor Lebensqualität des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed), die unter anderem die Selbsthilfe Stoma-Welt und die Inkontinenz-Selbsthilfe umfasst, sich im Bundesrat gegen die Wiedereinführung der Ausschreibungen einzusetzen. Konkret sollen die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen, um die entsprechenden Regelungen in § 127 Absatz 1c und 1d SGB V wieder zu streichen.

Offener Brief an Kanzler Merz

Falls dies nicht gelingt, sollten sie zumindest darauf drängen, dass besonders sensible Versorgungsbereiche dauerhaft von Ausschreibungen ausgenommen werden. Gefordert werden zudem verbindliche Kriterien für die Evaluierung der Regelung sowie eine feste Beteiligung der Selbsthilfeorganisationen an Empfehlungen und Evaluation.

Die Initiative befürchtet, dass durch die Ausschreibungen der Preis statt der individuellen Versorgung der Patienten im Vordergrund steht und es dadurch zu Versorgerwechseln, eingeschränkter Produktauswahl sowie einer schlechteren Beratung und Betreuung kommen kann. Zudem hält sie die geplante Evaluation für unzureichend. Der BVMed hatte den Tag des Bundestagsbeschlusses bereits als »schwarzen Tag für die Hilfsmittelversorgung in Deutschland« bezeichnet. Auch er drängt darauf, dass der Bundesrat eingreifen müsse.

Bis zum Bundeskanzler hatte das Thema zuvor der Verband »Wir versorgen Deutschland« (WvD) getragen. Gemeinsam mit der  Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland wandte er sich mit einem offenen Brief an Friedrich Merz und warnte vor den negativen Folgen der Wiedereinführung.

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