| Cornelia Dölger |
| 20.10.2026 12:20 Uhr |
In Richtung Vermittlungsausschuss soll es nach dem Wunsch von Versorgerverbänden mit den geplanten Hilfsmittelausschreibungen gehen. / © Imago/Steinach
Mit der Notfallreform, die unter anderem ein Dispensierrecht für Ärzte bei Hausbesuchen vorsieht, hat der Bundestag in der vergangenen Woche auch mehrere Folgeänderungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Etwa gibt es Präzisierungen zur Vorrangregelung in der Cannabistherapie, zudem sollen Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) finanziell stärker in die Verantwortung genommen werden. Der Anstieg der Verwaltungskosten der Kassen wird um einen weiteren Prozentpunkt verringert, außerdem müssen Kassen ihre Versicherten weiterhin in einem gesonderten Schreiben über Beitragserhöhungen informieren.
Die Idee, die umstrittenen Ausschreibungen für Zytostatika auf Apothekenebene zu reaktivieren, strichen die Koalitionsfraktionen nach massiver Kritik aus den Änderungsanträgen. Weiter enthalten sind aber die Hilfsmittelausschreibungen, die wieder eingeführt werden sollen, nachdem sie 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nach 15 Jahren weitgehend wieder abgeschafft worden waren.
Das wollen viele auf der Versorgerseite verhindern – und man setzt nun auf die Länder, denn das Gesetz zur Notfallreform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. So bittet die Initiative Faktor Lebensqualität des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed), die unter anderem die Selbsthilfe Stoma-Welt und die Inkontinenz-Selbsthilfe umfasst, sich im Bundesrat gegen die Wiedereinführung der Ausschreibungen einzusetzen. Konkret sollen die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen, um die entsprechenden Regelungen in § 127 Absatz 1c und 1d SGB V wieder zu streichen.
Falls dies nicht gelingt, sollten sie zumindest darauf drängen, dass besonders sensible Versorgungsbereiche dauerhaft von Ausschreibungen ausgenommen werden. Gefordert werden zudem verbindliche Kriterien für die Evaluierung der Regelung sowie eine feste Beteiligung der Selbsthilfeorganisationen an Empfehlungen und Evaluation.
Die Initiative befürchtet, dass durch die Ausschreibungen der Preis statt der individuellen Versorgung der Patienten im Vordergrund steht und es dadurch zu Versorgerwechseln, eingeschränkter Produktauswahl sowie einer schlechteren Beratung und Betreuung kommen kann. Zudem hält sie die geplante Evaluation für unzureichend. Der BVMed hatte den Tag des Bundestagsbeschlusses bereits als »schwarzen Tag für die Hilfsmittelversorgung in Deutschland« bezeichnet. Auch er drängt darauf, dass der Bundesrat eingreifen müsse.
Bis zum Bundeskanzler hatte das Thema zuvor der Verband »Wir versorgen Deutschland« (WvD) getragen. Gemeinsam mit der Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland wandte er sich mit einem offenen Brief an Friedrich Merz und warnte vor den negativen Folgen der Wiedereinführung.
Kritik und Sorge kommen auch von Apothekerseite. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) lehnt die Pläne entschieden ab, weil sie nach seiner Auffassung die Versorgungsqualität beeinträchtigen und den Preis über die individuelle Patientenversorgung stellen würden. Zu befürchten seien insbesondere in ländlichen Regionen längere Wege, weniger Wahlmöglichkeiten und zudem Versorgungslücken, wenn sich Apotheken aus Teilen der Hilfsmittelversorgung zurückziehen. »Aus einer kurzfristigen Einsparung kann ein dauerhafter Strukturverlust werden«, warnte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann.
Das Gesetz soll am 20. November im Bundesrat beraten werden. Die Tagesordnung der Plenarsitzung steht allerdings noch nicht fest.