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Bundesrats-Ausschuss
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Länder melden Bedenken gegen Dispensierrecht an

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats gibt der Notfallreform kein grünes Licht. Vielmehr solle das Plenum am 20. November den Vermittlungsausschuss anrufen, empfehlen die Länder mehrheitlich. Skeptisch sind sie etwa bei den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ). Auch das Dispensierrecht stößt auf Kritik – ebenso wie die Hilfsmittelausschreibungen im Schlepptau des Gesetzes.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 06.11.2026  08:00 Uhr

Die Länder formulieren mehrere Kritikpunkte an dem Entwurf, etwa sehen sie sich durch die Standortbestimmung der INZ in ihren Rechten zur Krankenhausplanung verletzt. Bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen votierte der Ausschuss mehrheitlich dafür, wegen der strittigen Punkte das laufende Verfahren zur Notfallreform auszubremsen und die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu empfehlen. Das geht aus dem Protokoll der Sitzung am 4. November hervor, das der PZ vorliegt.

Für Apotheken enthält die Notfallreform einigen Zündstoff – schließlich trägt der Entwurf auch das scharf kritisierte ärztliche Dispensierrecht in INZ und bei Hausbesuchen in sich. Dies lehnen die Apotheken entschieden ab; mit dem ärztlichen Dispensierrecht würden ein paralleler Bezugsweg für Arzneimittel etabliert und damit die Apothekenpflicht sowie die Arzneimittelpreisverordnung untergraben, so die Kritik. Mithin dringt die ABDA in einer aktuellen Stellungnahme darauf, dass die Länder sich »im Verfahren uneingeschränkt für eine Beibehaltung der Apothekenpflicht« einsetzen.

Dies greifen die Länder auf. In einem von Thüringen und Sachsen-Anhalt eingebrachten Entschließungsantrag bringen sie ihre Skepsis gegenüber den Dispensierplänen zum Ausdruck. Diese würden arzneimittelrechtliche Folgefragen aufwerfen, die bislang nicht geklärt seien, heißt es. Daher solle die Bundesregierung die neue Befugnis für Ärztinnen und Ärzte »zeitnah arzneimittelrechtlich« überprüfen. Denn mit diesen Befugnissen würden Ärztinnen und Ärzte »Teilnehmer am Arzneimittelverkehr« und bräuchten somit entsprechende Erlaubnisse zum Lagern und Inverkehrbringen.

Zudem drohten Parallelstrukturen und damit negative wirtschaftliche Auswirkungen auf die Apothekenbetriebe. Dispensierende Ärztinnen und Ärzte hätten darüber hinaus die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Fälschungsschutzsystem Securpharm zu beachten.

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