Hat Spahn die Masken-Verteilaktion gegen Widerstände durchgesetzt? |
Seit Dezember verteilen Apotheken kostenfreie Atemschutzmasken an Risikopatienten. Der Gesundheitsminister soll die Aktion gegen Widerstände in seinem eigenen Haus durchgesetzt haben. / Foto: Imago images/foto-leipzig.de
Mit der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung überraschte der Bundesgesundheitsminister Mitte Dezember nicht nur viele Patienten, sondern auch die Apotheker. Innerhalb weniger Tage wurde eine Verordnung in Umlauf gebracht, die ein völlig neues Abgabe- und Abrechnungsverfahren vorsah. In einer ersten Welle sollten Apotheker im Dezember noch selbst entscheiden, ob ihre Patienten zu einer Risikogruppe gehören und diesen Patienten kostenlose FFP2-Masken aushändigen. Dafür erhielten sie eine pauschale Vergütung, die anhand der abgegebenen Rx-Packungen berechnet wurde.
In der zweiten und dritten Masken-Abgabewelle (letztere läuft noch) sollen Apotheker Risikopatienten nach Vorlage eines Gutscheins ihrer Krankenkasse jeweils sechs Masken aushändigen. Die Pharmazeuten erhielten pro Maske zunächst 6 Euro und dann 3,90 Euro und können die Vergütung über ihre Rechenzentren abwickeln. Hinzugekommen sind inzwischen auch Arbeitssuchende, die in der Apotheke einen Berechtigungsbrief vorlegen müssen. Alleine die Verteilung der Masken an Risikopatienten richtet sich an rund 34 Millionen Menschen in Deutschland. Rechnet man die Kosten aller drei Abgabewellen zusammen, kommt man auf einen Betrag von deutlich mehr als 2 Milliarden Euro.
Für die Höhe der Vergütung war Spahn bereits vor mehreren Wochen heftig kritisiert worden, weil die Maskenpreise inzwischen gesunken waren. Der Minister reagierte und senkte die Vergütung von 6 Euro auf nunmehr 3,90 Euro. Und trotzdem steht der Minister weiter am Pranger für sein Vorgehen. Ein Recherche-Team von Journalisten der »Süddeutschen Zeitung« sowie von »WDR« und »NDR« veröffentlichte am gestrigen Mittwochabend berichte über BMG-interne Unterlagen, aus denen hervorgehen soll, dass Spahn schon früher von seinen Ministeriumsexperten darauf hingewiesen worden war, dass die 6-Euro-Vergütung »gravierende Finanzwirkungen« nach sich ziehen könnte.
Den Berichten zufolge haben die Berater den Minister bereits vor Inkrafttreten der Verordnung darauf aufmerksam gemacht, dass viele der Anspruchsberechtigten selbst in der Lage seien, die Masken zu finanzieren. Insgesamt neun Referate haben demnach ein Papier unterzeichnet, in dem sie sich für einen »Verzicht auf die Verordnungsfähigkeit von FFP2-Schutzmasken« aussprechen. Wie viele Referate insgesamt in die Beratungen einbezogen wurden, ist nicht bekannt. Spahn soll den Berichten zufolge trotz der Widerstände handschriftlich auf dem Papier notiert haben: »Nein, bitte um kurzfristige Erarbeitung eines Änderungsantrages.«
Schon im Bundestag hatte das BMG vor einigen Wochen erklärt, warum die Apotheken beauftragt wurden und wie die Höhe der Vergütung zustande kam. Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hatte das Ministerium erklärt, eine Markterhebung im Herbst habe ergeben , dass der Durchschnittspreis für FFP2-Masken damals bei 4,29 Euro gelegen habe. Was die Beauftragung der Apotheker betrifft, hatte das BMG auf das Logistik-Netzwerk der Apotheker und Großhändler sowie auf das Engagement der Pharmazeuten während der Coronavirus-Pandemie hingewiesen. In der aktuellen Recherche von »SZ«, »WDR« und »NDR« wird auf diese Markterhebung näher eingegangen. Aus den BMG-Unterlagen geht demnach hervor, dass das Ministerium im Herbst die Unternehmensberatung Ernst & Young beauftragt hatte. Diese wiederum hatte sich die Preise auf Internetportalen wie »geizhals.de« oder »Idealo« angeschaut und als Referenz genommen.
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