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Schutzmasken-Verordnung

BMG setzt Masken-Honorar auf 3,90 Euro fest

Bald sollen die Apotheker statt 6 Euro nur noch 3,90 Euro je Maske einschließlich Umsatzsteuer erhalten. Damit korrigierte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die angekündigte Absenkung des Honorars noch etwas nach unten. In einem ersten Änderungsentwurf der Verordnung waren zunächst rund 3,93 Euro brutto geplant.
Charlotte Kurz
Jennifer Evans
05.02.2021  16:36 Uhr

Zuletzt hatte es immer wieder Kritik gegeben, dass die Apotheker für die Abgabe von FFP2-Masken an Risikopatienten zu viel Geld bekommen – nämlich bislang 6 Euro. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte daraufhin einen neuen Verordnungsentwurf vor und kürzte kurzer Hand das Honorar auf 3,30 Euro pro Maske (plus Umsatzsteuer). Die ABDA hielt diesen Schritt für unangemessen und forderte stattdessen 4,80 Euro. Nun hat Spahn noch einmal die Vergütung angepasst und sie endgültig bei 3,90 Euro einschließlich Umsatzsteuer pro Maske festgelegt. Damit liegt sie leicht unter dem Wert des Entwurfs, der umgerechnet bei rund 3,93 brutto lag. Die neue Vergütung gilt für die dritte Abgabe-Welle, die am 16. Februar 2021 beginnt. Damit ist aber auch klar, die alte Vergütung von 6 Euro je Maske gilt noch für den gesamten Zeitraum der zweiten Masken-Abgabewelle, die bis zum 28. Februar andauert. Die Verordnung wurde am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit am morgigen Samstag in Kraft.

Die erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung sieht nun vor, auch Bezieher von »Arbeitslosengeld II nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch« (ALG II) mit Schutzmasken zu versorgen. Damit sollen 5 Millionen Menschen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch Hartz IV genannt, beziehen, künftig einmalig zehn kostenlose Schutzmasken aus der Apotheke erhalten. Den Anspruch haben auch ALG-II-Bezieher, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, aber ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Auch Partner oder Verwandte, die im gleichen Haushalt des ALG-II-Empfängers leben, haben ebenfalls Anspruch auf Schutzmasken. Die Masken können laut Verordnung bis zum 6. März 2021 abgeholt werden. Das Honorar von 3,90 Euro soll zudem auch für die Abgabe der Masken an die ALG-II-Empfänger gelten, so heißt es in der Verordnung.

Die Grundsicherungsbezieher sollen in den kommenden Tagen ein Informationsschreiben ihrer Krankenkasse per Brief erhalten. Mit diesem Schreiben und der Vorlage des Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises können sie die Masken dann in der Apotheke erhalten. Die Kassen hatten zuletzt um einen flexiblen Rahmen bei der Versendung der Schreiben gebeten.

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