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Schutzmasken-Verordnung
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BMG setzt Masken-Honorar auf 3,90 Euro fest

Bald sollen die Apotheker statt 6 Euro nur noch 3,90 Euro je Maske einschließlich Umsatzsteuer erhalten. Damit korrigierte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die angekündigte Absenkung des Honorars noch etwas nach unten. In einem ersten Änderungsentwurf der Verordnung waren zunächst rund 3,93 Euro brutto geplant.
AutorKontaktCharlotte Kurz
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 05.02.2021  16:36 Uhr

Zuletzt hatte es immer wieder Kritik gegeben, dass die Apotheker für die Abgabe von FFP2-Masken an Risikopatienten zu viel Geld bekommen – nämlich bislang 6 Euro. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte daraufhin einen neuen Verordnungsentwurf vor und kürzte kurzer Hand das Honorar auf 3,30 Euro pro Maske (plus Umsatzsteuer). Die ABDA hielt diesen Schritt für unangemessen und forderte stattdessen 4,80 Euro. Nun hat Spahn noch einmal die Vergütung angepasst und sie endgültig bei 3,90 Euro einschließlich Umsatzsteuer pro Maske festgelegt. Damit liegt sie leicht unter dem Wert des Entwurfs, der umgerechnet bei rund 3,93 brutto lag. Die neue Vergütung gilt für die dritte Abgabe-Welle, die am 16. Februar 2021 beginnt. Damit ist aber auch klar, die alte Vergütung von 6 Euro je Maske gilt noch für den gesamten Zeitraum der zweiten Masken-Abgabewelle, die bis zum 28. Februar andauert. Die Verordnung wurde am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit am morgigen Samstag in Kraft.

Die erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung sieht nun vor, auch Bezieher von »Arbeitslosengeld II nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch« (ALG II) mit Schutzmasken zu versorgen. Damit sollen 5 Millionen Menschen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch Hartz IV genannt, beziehen, künftig einmalig zehn kostenlose Schutzmasken aus der Apotheke erhalten. Den Anspruch haben auch ALG-II-Bezieher, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, aber ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Auch Partner oder Verwandte, die im gleichen Haushalt des ALG-II-Empfängers leben, haben ebenfalls Anspruch auf Schutzmasken. Die Masken können laut Verordnung bis zum 6. März 2021 abgeholt werden. Das Honorar von 3,90 Euro soll zudem auch für die Abgabe der Masken an die ALG-II-Empfänger gelten, so heißt es in der Verordnung.

Die Grundsicherungsbezieher sollen in den kommenden Tagen ein Informationsschreiben ihrer Krankenkasse per Brief erhalten. Mit diesem Schreiben und der Vorlage des Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises können sie die Masken dann in der Apotheke erhalten. Die Kassen hatten zuletzt um einen flexiblen Rahmen bei der Versendung der Schreiben gebeten.

Einlösung mit Informationsschreiben und Personalausweis

Für die Abgabe von Schutzmasken an die 5 Millionen Grundsicherungsbezieher müssen die Apotheken laut Verordnung einmalig eine Abrechnung erstellen, aus der sich die Anzahl der abgegebenen Masken und der geltend gemachte Erstattungsbetrag ergeben. Die Nachweise müssen sie bis zum 31. Dezember 2024 speichern oder aufbewahren. »Die Apotheken behalten das Informationsschreiben ein und versehen dieses mit dem Apothekenstempel und der Unterschrift der abgebenden Person«, heißt es in der Verordnung. Die Abrechnung soll dann einmalig über die Rechenzentren bis zum 31. Mai 2021 erfolgen.

In einem ersten Verordnungsentwurf vom 29. Januar 2021 wollte Spahn die Absenkung des Honorars bereits ab dem 10. Februar einführen. Dies hätte die Abrechnung der zweiten Masken-Abgabe aber verkompliziert. Denn bereits früher abgegebene Berechtigungsscheine wären mit 6 Euro je Maske vergütet worden, während die kurz vor Ablauf der Frist eingelösten Scheine nur noch mit 3,90 Euro honoriert worden wären.

Bereits Mitte Dezember 2020 hatte Spahn mittels der ersten Masken-Verordnung geregelt, dass Risikopatienten sowie alle Über 60-Jährige mit Atemschutzmasken versorgt werden. Allerdings war die erste Phase der Maskenaktion von einem chaotischen Ansturm geprägt, da es keine Abrechnung pro Maske gab und die Apotheken bis Anfang Januar 2021 einen pauschalen Betrag über den Nacht- und Notdienstfonds erhielten. Für die beiden Masken-Abgabewellen ab Januar 2021 hatte Spahn im Dezember dann eine Vergütung von 6 Euro je Maske angesetzt. Vergangene Woche kündigte er auf Nachfrage der PZ an, diese Vergütung nochmal zu prüfen und abzusenken, denn der Markt habe sich in der Zwischenzeit geändert. Die Preise der FFP2-Masken sind in den vergangenen Wochen stark gesunken, zudem kritisierte die Opposition die Vergütungshöhe der Apotheker.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte sich erst kürzlich in einer Videobotschaft zu den BMG-Plänen, das Masken-Honorar der Apotheker zu kürzen, zu Wort gemeldet.

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