Alle Details zur Maskenabgabe in Apotheken |
Mit einem Berechtigungsschein sollen Senioren und Risikopatienten künftig Masken aus der Apotheke erhalten. Allerdings gilt diese Regelung erst ab Januar. Im Dezember müssen die Apotheker entscheiden, wer anspruchsberechtigt ist und die ersten drei Masken erhält. / Foto: AdobeStock/hedgehog94
Die aktuellen Infektionszahlen sind nach wie vor hoch, mit Blick auf die bald kommenden Weihnachtstage ist zudem unklar wie sich die Coronavirus-Pandemie weiter entwickeln wird. Vor allem Risikopatienten und Senioren leiden unter schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverläufen nach einer Ansteckung mit SARS-CoV-2. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erklärte vor wenigen Wochen, dass 27,35 Millionen Deutsche zu diesen Risikogruppen zählen. Diese zu schützen, bleibe das oberste Ziel, sagte auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin. »Das gilt auch und gerade in der Weihnachtszeit.« Konkret plant die Bundesregierung nun eine entsprechende Ausgabe von Atemschutzmasken, die nicht nur andere, sondern auch den Träger selbst vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen sollen.
In einem entsprechenden Referentenentwurf der sogenannten Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung) ist die Abgabe der Masken nun geregelt. Der Entwurf liegt der PZ vor. Die Apotheker spielen bei der Abgabe eine zentrale Rolle. Im Folgenden werden alle Details zur bundesweiten Maskenabgabe in den Apotheken in den kommenden Monaten erklärt.
Laut Verordnung haben sowohl Personen, die gesetzlich versichert sind, als auch Menschen die nicht in der GKV versichert sind einen Anspruch auf die Masken. Sie müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Allerdings müssen die Personen einer Gruppe angehören, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Covid-19-Verlauf hat. Der G-BA listete in einer Stellungnahme genau auf, wer zu dieser Gruppe gehört. Die Verordnung stützt sich auf diese Erkenntnisse und schließt vor allem Personen, die über 60 Jahre alt sind, damit ein.
Zudem sind Menschen anspruchsberechtigt, bei denen Erkrankungen oder Risikofaktoren wie etwa Lungenerkrankungen oder Asthma, Herz- oder Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus Typ 2, zerebrovaskuläre Erkrankungen, Krebserkrankungen, Organ- oder Stammzellentransplantationen oder eine Risikoschwangerschaft vorliegen. Damit können insgesamt 27,35 Millionen Deutsche die Masken abholen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.