Hat Spahn die Masken-Verteilaktion gegen Widerstände durchgesetzt? |
Die ABDA wies in einem Statement darauf hin, dass die Apotheken sehr kurzfristig und „«quasi über Nacht« mit der schwierigen Aufgabe der Masken-Ausgabe betraut worden seien. »Verlässliche alternative Versorgungswege standen nicht zur Verfügung. Zu diesem Zeitpunkt waren Schutzmasken am Markt nur begrenzt zu bekommen, und die Preise waren höher als heute und zudem stark schwankend. Die Apotheken hatten erheblichen Aufwand damit, die Masken rechtzeitig zu besorgen, Angebote zu sichten und die Qualität der Masken zu beurteilen. Sie haben den Einkauf von zum Teil großen Kontingenten vorfinanziert und dafür teilweise Kredite aufgenommen. Sie mussten Masken aus größeren Gebinden umverpacken und die Anspruchsberechtigung der Patienten überprüfen. Viele Betriebe haben zusätzliches Personal mobilisiert und bauliche Veränderungen vorgenommen, um dem Ansturm der Patienten Herr zu werden und auch mit denjenigen zu sprechen, für die nicht sofort Masken verfügbar waren«, erklärte die Bundesvereinigung.
Was die Vergütungshöhe betrifft, weist die ABDA erneut darauf hin, dass das BMG die Höhe selbst per Verordnung bestimmt und im Februar wie oben erwähnt abgesenkt habe. »Die Apotheken müssen aus dieser Vergütung nicht nur den Einkauf der Masken, sondern auch alle übrigen Kosten für Vorfinanzierung und Personal bestreiten. Die Vergütung war deshalb keinesfalls überhöht«, so die Schlussfolgerung der Standesvertretung.
Darüber hinaus verweist die ABDA darauf, dass die Apotheken unterschiedliche Kostenstrukturen haben. »Insofern kann es sein, dass die Vergütung für eine sehr günstig wirtschaftende Apotheke auskömmlicher war als für andere.« Die Standesvertretung kritisiert auch solche Apotheker, die die Masken-Aktion »offensichtlich für individuelle Marketingzwecke eingesetzt haben«. Dadurch entstehe der falsche Eindruck, dass die Betriebe »unangemessene Gewinne« erzielt hätten.
Das BMG verteidigt die Entscheidung aus dem Dezember offiziell. Diese sei auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von Mitte November zurückgegangen, insgesamt 15 Schutzmasken an vulnerable Gruppen zu verteilen, erklärte das Ministerium auf Nachfrage. Die Apotheken seien in der Lage gewesen, »die Beschaffung der Masken, deren Prüfung und die Beratung der Anspruchsberechtigten zu sichern«. Daher habe man diesen Weg gewählt. Auch die Höhe der Honorierung war aus Sicht des BMG richtig gewählt, um Betriebskosten und die Ausgaben für Beschaffung, Beratung und das wirtschaftliche Risiko der Apotheker aufzufangen. Zudem habe auch das Bundesfinanzministerium der Vergütung ausdrücklich zugestimmt, so das BMG. Nachfragen zur internen Entscheidungsfindung über die Maskenaktion wollte das Gesundheitsministerium nicht beantworten.