Geflüchtete sollen ab Juni Gesundheitskarte erhalten |
Um die Gesundheits- und Arzneimittelversorgung zu vereinfachen ist geplant, ab Juni allen registrierten Geflüchteten eine elektronische Gesundheitskarte auszugeben. / Foto: Imago Images/Kirchner-Media
Rund 370.000 Geflüchtete aus der Ukraine sind in Deutschland bislang laut Bundespolizei angekommen. Sie haben Anspruch auf Unterbringung, Bildung, aber auch auf Gesundheitsversorgung. Unter anderem hinsichtlich der Gesundheitsversorgung soll sich zudem bald der Status der Geflüchteten verbessern. Bislang gilt: Alle Geflüchteten haben derzeit Anspruch auf medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darin ist allerdings vor allem die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände vorgesehen, Geflüchtete können Stand heute nicht alle medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen, wie etwa Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Nun haben sich Bund und Länder in einer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 7. April dazu entschieden, dass alle Geflüchteten aus der Ukraine ab 1. Juni 2022 Grundsicherung erhalten sollen. Konkret sollen sie damit ab Juni wie anerkannte Asylbewerber behandelt werden und damit gleiche Leistungen wie etwa Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) erhalten. Für die Geflüchteten aus der Ukraine müssen als Voraussetzung hierfür ab Juni eine Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach Paragraf 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz vorliegen. Die gesetzlichen Anpassungen sollen nun in den kommenden Wochen umgesetzt werden.
Doch was bedeutet das für die Gesundheitsversorgung der Geflüchteten? Die PZ hat diesbezüglich beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) und beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) nachgefragt. Mit der geplanten Änderung sollen Geflüchtete auch Anspruch auf den gesamten GKV-Leistungskatalog erhalten. Denn Personen, die Grundsicherung erhalten, sind in das Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen, beziehungsweise versicherungspflichtig, sagte das BMAS auf Anfrage der PZ. Und: Die Krankenversicherungsbeiträge werden in pauschalierter Höhe allein vom Bund getragen und von den Jobcentern an den Gesundheitsfonds entrichtet, erklärte das BMAS weiter. Eine ähnliche Ankündigung hatte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) bereits Mitte März gemacht. Auch Geflüchtete aus der Ukraine, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der GKV, ergänzte zudem das BMG. Ehegatten und Kinder sind zudem über den Beschäftigten familienversichert. Damit entfällt ab Juni der beschränkte Leistungskatalog und Geflüchtete werden wie alle anderen Versicherten in der GKV medizinisch versorgt.
Nach weiterer Nachfrage beim BMG wird zudem klar: Das neue System soll den derzeitigen Flickenteppich der Bundesländer, die hierzu alle verschiedene Regelungen und Vereinbarungen haben, zumindest für bereits beim Ausländerzentralregister registrierte Geflüchtete ersetzen. Ab Juni erhalten laut BMG demnach alle bereits registrierten Geflüchteten aus der Ukraine eine elektronische Gesundheitskarte einer Krankenkasse. Wörtlich sagte eine Ministeriumssprecherin der PZ: »Als Versicherte der GKV erhalten schutzsuchende Ukrainerinnen und Ukrainer regulär Leistungen im Umfang und nach den Maßgaben des SGB V. Gemäß § 291 Absatz 1 stellt die Krankenkasse für jeden Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte aus.« Damit wird bald die Frage nach korrekten Kostenträgern auf Rezepten, die in der Apotheke ankommen, geklärt sein und vereinfacht werden.