Wo hakt es bei der Arzneimittelversorgung für Geflüchtete? |
Die Versorgung von Geflüchteten in der Apotheke kann dazu führen, dass Apotheker mit den verordnenden Ärzten Rücksprache halten müssen. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Deutschland nimmt neben vielen anderen EU-Ländern wie Polen, Ungarn oder Rumänien derzeit täglich Tausende Geflüchtete aus der Ukraine auf. Der Krieg in der Ukraine dauert nunmehr bereits mehr als vier Wochen an, ein Ende ist vorerst nicht abzusehen. Eigentlich haben Geflüchtete aus der Ukraine sofortigen Anspruch auf medizinische Versorgung in Deutschland. Allerdings ist dies leichter gesagt als getan, denn die gesetzlichen Regelungen zur medizinischen Versorgung sind kompliziert.
Grundsätzlich haben alle Geflüchteten Anspruch auf bestimmte medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die konkrete Ausgestaltung sind aber jeweils die Länder und Kommunen zuständig. Die PZ hatte bereits über verschiedene Regelungen in einigen Bundesländern berichtet. Das größte Problem derzeit: Wie kommen Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind, aber hierzulande entweder noch nicht registriert oder etwa nicht in einer Unterkunft der Länder untergebracht an eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung?
Die PZ hakte diesbezüglich auch beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach, ob hier eine einfachere, unbürokratischere Arzneimittelversorgung geplant sei. Allerdings erwähnte ein BMG-Sprecher lediglich die bereits bestehenden Versorgungsmöglichkeiten durch die Länder und ging nicht konkret auf die Nachfrage zu geplanten Vereinfachungen ein.
Auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert nun eine sichere Versorgungstruktur. »Die vor dem schrecklichen Krieg in der Ukraine geflüchteten Menschen brauchen nicht nur unser Mitgefühl, sie brauchen Hilfe und müssen vor allem vernünftig betreut werden. Die Apotheken stehen auch hier mit großem Engagement für eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung bereit«, sagte der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich am Freitag. Bund, Länder und Kommunen müssten allerdings dringend zwei Probleme lösen, so Dittrich. »Für Menschen, die noch nicht registriert sind, sollte überall ein Kostenträger benannt werden, bei dem die Apotheke später das Rezept einreichen kann, wenn sie zunächst in Vorleistung gegangen ist. Für schon registrierte Geflüchtete sollten überall Verträge mit klaren Regelungen geschlossen werden, damit die Rezeptabrechnung möglichst unbürokratisch und effizient erfolgen kann.«