Zahnärzte sollen bald Covid-19-Impfungen anbieten können |
Ev Tebroke |
06.05.2022 12:22 Uhr |
Künftig sollen Patienten sich auch beim Zahnarzt gegen Covid-19 impfen lassen können, das sieht die geplante Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vor. / Foto: Getty Images/Luis Alvarez
Ende vergangenen Jahres hat der Bundestag beschlossen, dass künftig nicht nur Ärzte, sondern auch Apotheker, Zahn- und Tierärzte gegen Covid-19 impfen dürfen. Die Apotheker stiegen Anfang Februar 2022 in die Impfkampagne mit ein, nun sollen auch die Zahnärzte folgen. Das sieht ein Entwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfVo) vor. Tierärzte sind bislang jedoch noch nicht berücksichtigt. Zudem sollen schutzsuchende Geflüchtete aus der Ukraine künftig in den Impfzentren und durch mobile Impfteams außer gegen Covid-19 auch Impfungen gegen andere Infektionskrankheiten erhalten können.
Mit der Änderung beabsichtigt das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die derzeitige am 31. Mai 2022 auslaufende Verordnung bis zum 25. November 2022 zu verlängern. Bereits vor einigen Wochen kursierte ein Verordnungsentwurf, der nur eine Verlängerung bis Ende Juli 2022 vorsah. Der aktuelle Entwurf ist nun allerdings in vielen Punkten konkreter. So will der Bund auch weiterhin seine anteilige finanzielle Unterstützung der Impfzentren und mobilen Impfteams gewährleisten. Er folgt damit einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 7. April 2022, in dem die Minister eine Verlängerung der hälftigen Kostenübernahme bis zum Jahresende vereinbart hatten. Knapp 100 Millionen Euro monatlich hat der Bund demnach bisher in diesem Jahr hierfür erstattet.
Auch hatten die Minister beschlossen, dass Geflüchtete aus der Ukraine künftig in den Impfzentren und durch mobile Teams außer Corona-Impfungen auch Impfungen gegen andere Infektionskrankheiten, wie etwa gegen Masern, Röteln, Mumps, Diphterie und Keuchhusten erhalten können. Dies wird mit der geplanten Änderung umgesetzt. Dabei handelt es sich um Schutzimpfungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in Anlage 1 seiner Schutzimpfungs-Richtlinie festgelegt hat. Ausgenommen sind solche, die allein aufgrund einer Reiseindikation verabreicht würden. Zudem soll ein Anspruch auf die zweite Masernschutzimpfung für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden und das 18. Lebensjahr vollendet haben, normiert werden.
Generell ist schon jetzt geplant, dass registrierte Geflüchtete aus der Ukraine bald Zugang zur Grundsicherung bekommen und damit ab 1. Juni 2022 Anspruch auf alle Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) inklusive Impfungen haben sollen. Es ist zudem vorgesehen, dass sie damit eine elektronische Gesundheitskarte erhalten, ein entsprechender Gesetzentwurf steht allerdings noch aus.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.