Chaos beim Impfen vermieden |
Anne Orth |
22.12.2022 13:30 Uhr |
Auch im kommenden Jahr können Apothekerinnen und Apotheker weiterhin gegen Covid-19 impfen. Bis zum 7. April erhalten sie dafür die gleiche Vergütung wie bisher. / Foto: Imago Images/Photothek
Normalerweise wäre die Coronavirus-Impfverordnung zum Jahresende ausgelaufen. Die PZ berichtete bereits ausführlich. Damit auch im kommenden Jahr unter anderem in Apotheken und Arztpraxen Impfungen gegen Covid-19 möglich sind, hat die Bundesregierung am gestrigen Mittwoch einer Verlängerung der Verordnung zugestimmt. Damit bleibt »der Anspruch der Bevölkerung auf Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 bis zum 7. April erhalten«, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit.
Auch die Vergütung bleibt bis zum 7. April gleich. Apotheker und andere Leistungserbringer können die Impfungen zu den gewohnten Preisen abrechnen. Die Vergütung für die Erstellung digitaler Impfzertifikate, die Nachtragung einer Schutzimpfung in einen Impfausweis und die Impfstoffauslieferung bleiben unverändert. Die Forderung des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) nach einer höheren Vergütung berücksichtigte das BMG nicht.
Ändern wird sich laut Verordnung ab 1. Januar 2023 die Finanzierung der Impfungen: Dann übernimmt der Bund nicht mehr die Hälfte der Kosten für Impfzentren und mobile Impfteams. »Den Ländern steht es frei, diese aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren«, heißt es in der Novelle der Impfverordnung. Die Impfungen selbst werden bis zum 7. April aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und von privaten Krankenkassen finanziert.
Die geänderte Coronavirus-Impfverordnung wird das BMG in der kommenden Woche erlassen, kündigte das Ministerium an. Zuvor muss noch der Haushaltsausschuss des Bundestages zustimmen.
Ab dem 8. April 2023 werden die Impfungen gegen Covid-19 zum Teil der Regelversorgung. »Angesichts hoher Impfquoten und abnehmender Nachfrage sind die niedergelassenen Ärzte und Apotheker in der Lage, die Corona-Impfungen zu übernehmen. Deshalb überführen wir die Impfkampagne in die Regelversorgung«, begründete Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) diesen Schritt. Um den Schritt in die Regelversorgung technisch umzusetzen, wurden Teile aus der Impfverordnung bereits herausgenommen und durch Änderungsanträge im sogenannten Gaspreisbremsengesetz verankert, dem Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche zugestimmt haben. Konkret geht es um die Vergütung der Apotheken und Großhändler für die Lieferungen und Logistik der Covid-19-Impfstoffe. Zuvor hatte auch schon der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Coronavirus-Impfungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Im Gaspreisbremse-Gesetz wurde zudem verankert, dass Apotheken ab Januar 2023 dauerhaft gegen Covid-19 impfen dürfen.
Bis zum 8. April kommenden Jahres müssen sich nun die Fachverbände in der Selbstverwaltung, darunter auch der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband, auf eine Vergütung der Impfleistungen einigen, damit die Impfungen nach Ostern nahtlos in die Regelversorgung überführt werden können. Außerdem muss die Bundesapothekerkammer für die Fortführung der Impfungen in Apotheken noch ein Mustercurriculum erarbeiten. Bereits ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker müssen die Fortbildung allerdings nicht noch einmal absolvieren.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.