ABDA sieht Apotheken faktisch vom Impfen ausgeschlossen |
Cornelia Dölger |
27.03.2023 14:30 Uhr |
Ab dem 8. April gehen Covid-19-Schutzimpfungen in die Regelversorgung über. Die Apotheken sehen sich dabei weitgehend ausgeschlossen. / Foto: Imago Images/Sven Simon
Um Ostern herum gibt es in diesem Jahr grundlegende Änderungen bei Coronavirus-Schutzimpfungen. Sobald nämlich am 7. April die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) ausgelaufen ist, gehen die Impfungen in die reguläre Gesundheitsversorgung über, anders gesagt: Bei der Finanzierung der Impfungen ist der Staat ab diesem Datum raus. Am 8. April tritt die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft, die dann maßgeblich für die von den Krankenkassen zu übernehmenden Impfleistungen hinsichtlich Covid-19 ist. Damit verkleinert sich der Kreis der anspruchsberechtigten Impfwilligen deutlich. Ausschlaggebend für eine solche Berechtigung sind demnach dann etwa das Alter, mögliche Vorerkrankungen oder eine berufliche Indikation (über die Bedingungen hat die PZ ausführlich berichtet).
Das Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt allerdings, den weiteren Versorgungsanspruch über die G-BA-Vorgaben hinaus zu erhalten, zumindest vorerst, bis zum 29. Februar 2024. Nachzulesen ist dies in der Verordnung zum Anspruch auf zusätzliche Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen Covid-19 (Covid-19-VorsorgeV), die gleichzeitig mit der G-BA- Schutzimpfungsrichtlinie am 8. April in Kraft tritt.
Gut, sagt die ABDA zum BMG-Vorhaben, die Impfansprüche weiterhin großzügiger zu halten. Gelte es doch, durch »möglichst hohe Impfquoten die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems im Herbst und Winter 2023/2024 zu verringern«, schreibt die Standesvertretung der Apothekerinnen und Apotheker in einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf, die der PZ vorliegt. Mehr noch: »Nach unserer Idealvorstellung bedürfte es einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission für regelmäßige Covid-19-Schutzimpfungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen, die durch die Schutzimpfungs-Richtlinie für GKV-Versicherte verbindlich festgeschrieben wird.«
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.