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Apotheken-Impfungen

Lauterbach: Kassen und Apotheken sollen Verträge aushandeln

Ab April sollen Schutzimpfungen gegen das Coronavirus dauerhaft in Apotheken möglich sein. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) fordert Kassen, Ärzte- und Apothekerschaft nun auf, die Rahmenbedingungen bis Ende März auszuhandeln.
Ev Tebroke
25.01.2023  15:45 Uhr
Lauterbach: Kassen und Apotheken sollen Verträge aushandeln

Im Zuge der Covid-19-Pandemie haben Apotheken befristet auch die Erlaubnis erhalten, Impfungen gegen das Coronavirus durchzuführen. Der Bundestag hat die Apotheken nun dauerhaft zur Durchführung der Covid-19-Schutzimpfungen ermächtigt und die Überführung dieses Impfangebots in die Regelversorgung verfügt. Zu diesem Zweck wurden das Infektionsschutzgesetz, das SGB V und apothekenrechtliche Vorschriften durch das Energiepreisbremse-Gesetz zum 1. Januar 2023 entsprechend angepasst.

Mit dem Auslaufen der Coronavirus-Impfverordnung (CoronalmpfV) zum 7. April 2023 soll das Covid-19-Impfangebot in Apotheken also dauerhaft zur Verfügung stehen. Per Brief, der der PZ-Redaktion vorliegt, bittet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun alle Beteiligten der Impfkampagne gegen Covid-19, also Kassen, Ärzte und Apotheker, die Verhandlungen für die entsprechenden Rahmenbedingungen aufzunehmen.

Regeln für Vergütung und Abrechnung

Die nahtlose Verfügbarkeit von Impfstoff und Impfangebot ab dem 8. April 2023 sei vor dem Hintergrund der weiter andauernden Pandemie insbesondere zur Vermeidung von schweren Verläufen und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems erforderlich, heißt es in dem Schreiben. Zum 5. Januar hat demnach zudem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend geändert, sodass nun die Grundlage für die Versorgung mit Covid-19-Impfungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung gegeben ist.

»Vor diesem Hintergrund bitte ich die Krankenkassen oder ihre Verbände, bis Ende März 2023 Verträge nach § 132e Absatz 1 SGB V über die Durchführung von Covid-19-Schutzimpfungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztinnen und Ärzten, Einrichtungen mit ärztlichem Personal, deren Gemeinschaften, den obersten Landesgesundheitsbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen zu schließen«, so Lauterbach. Der Appell geht auch an die Spitzenvereinigungen der Gesetzlichen Krankenkassen und der Apothekerschaft, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. »Ebenso bitte ich den GKV-Spitzenverband und den Deutschen Apothekerverband bis Ende März 2023 einen Vertrag nach § 132e Absatz la SGB V insbesondere über die Vergütung und Abrechnung der Covid-19-Schutzimpfungen im Benehmen mit dem PKV-Verband zu schließen.«

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