Entscheidet demnächst der Arzt über die Covid-19-Impfung? |
Melanie Höhn |
23.03.2023 16:00 Uhr |
Das Zusammenspiel der überarbeiteten G-BA Schutzimpfungsrichtline sowie einem neuen Verordnungsentwurf aus dem BMG sorgen in Sachen Impfungen für Verwirrung. / Foto: IMAGO/Frank Sorge
Wenn am 7. April 2023 die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) ausläuft, endet auch der Anspruch der gesetzlich versicherten Patienten auf eine kostenlose Impfung gegen Covid-19. Ab 8. April greift dann die sogenannte Verordnung zum Anspruch auf zusätzliche Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen Covid-19 (Covid-19-VorsorgeV). Der entsprechende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) liegt der PZ vor.
Laut Verordnungsentwurf tritt ab 8. April die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft, die dann maßgeblich für die von den Krankenkassen zu übernehmenden Impfleistungen hinsichtlich Covid-19 ist. Die Schutzimpfungsrichtlinie folge grundsätzlich den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) und regele den Kreis der Berechtigten für eine Covid-19-Impfung, heißt es in der Verordnung.
Der Anspruch der versicherten Person auf Schutzimpfungen ist laut Entwurf abhängig von der »Zugehörigkeit zu einer bestimmten Altersgruppe und einer möglichen Vorerkrankung oder beruflichen Indikation«. Das BMG hat diesen Anspruch in folgenden Fällen geregelt:
a) Standardimpfung im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren bei Kindern mit Vorerkrankungen, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf erhöhen; für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren sowie für Kinder ab dem Alter von 12 Jahren (Grundimmunisierung)
b) Erste Auffrischimpfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf erhöhen sowie für Kinder ab dem Alter von 12 Jahren
c) Zweite Auffrischimpfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf erhöhen; für Kinder ab dem Alter von 12 Jahren mit Vorerkrankungen, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf erhöhen; Personen ab dem Alter von 60 Jahren sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.