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Neuer Verordnungsentwurf
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Entscheidet demnächst der Arzt über die Covid-19-Impfung?

Eine neue Covid-19-Vorsorgeverordnung sieht vor, ab dem 8. April Impfungen gegen Covid-19 in der breiten Masse an eine ärztliche Entscheidung zu knüpfen. Die Verordnung soll vorerst befristet bis Februar 2024 gelten. Was bedeutet das für die Apotheken? 
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 23.03.2023  16:00 Uhr

Was bedeutet die Verordnung für die Apotheken?

Was diese neue Verordnung für die Apotheken bedeutet, wird sich erst in der Praxis zeigen. Dennoch scheint es unwahrscheinlich, dass ein Arzt ein Rezept für eine Impfung in der Apotheke ausstellen wird. Die Verordnung verwundert jedoch vor dem Hintergrund des erst kürzlich stattgefundenen Symposiums der Bundesapothekerkammer (BAK) zum Thema Impfen. Dort erklärte Sabine Dittmar, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (SPD) und approbierte Ärztin, dass es ihr persönlich ein großes Anliegen sei, die Impfquoten zu erhöhen und betonte in diesem Zusammenhang den wichtigen Beitrag der Apotheken, »da sie einen niedrigschwelligen Zugang zu Impfungen bieten«. Die ABDA hat noch bis zum morgigen Freitag Zeit, eine Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf einzureichen.

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