Bundestag beschließt Apotheken-Impfungen |
Am heutigen Freitag haben sich SPD, Grüne und FDP unter anderem dafür entschieden, Apotheker mit in den Kreis der Impfberechtigten aufzunehmen. / Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Am heutigen Freitag hat der Bundestag das »Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19« von SPD, Grünen und FDP mit großer Mehrheit beschlossen. Von 689 abgegebenen Stimmen haben 571 Abgeordnete dem Gesetz zugestimmt, 80 stimmten dagegen und 38 Abgeordnete haben sich in dieser Frage enthalten. Der Bundesrat hat mittlerweile ebenfalls einstimmig grünes Licht gegeben. Damit sind Apotheker dazu berechtigt, gegen Covid-19 zu impfen. Das entsprechende Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Dafür haben die Ampel-Parteien das Infektionsschutzgesetz geändert, beziehungsweise ergänzt. Ein neu eingefügter Paragraf 20b regelt die Einbindung von Tierärzten, Zahnärzten und Apothekern in die Impfkampagne. Im Vergleich zum letzten Entwurf hat sich dabei nicht mehr viel geändert. Konkret sollen Apotheker nach Inkrafttreten des Gesetzes Personen ab 12 Jahren gegen Covid-19 impfen dürfen. Diese Regelung ist aber vorerst bis Ende des Jahres 2022 befristet. Alle Pharmazeuten, die bereits im Zuge der Grippeschutzimpfungen Schulungen absolviert haben, dürfen Volljährige direkt impfen. Bezüglich der Impfung von Minderjährigen sind aber Ergänzungsschulungen notwendig. Die Bundesapothekerkammer (BAK) ist zudem dazu aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) bis zum 31. Dezember dieses Jahres ein Schulungskonzept zu erarbeiten, damit auch alle weiteren Pharmazeuten, die dies wollen, sich schulen lassen können. Die ABDA hatte sich dafür eingesetzt, dieses Curriculum alleine zu erstellen, hat mit dieser Forderung aber kein Gehör gefunden.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll zudem eine externe Evaluation beauftragen, die die Auswirkungen der neuen Regelung, dass auch Apotheker impfen dürfen, untersucht und die Frage der Reformbedürftigkeit klären soll. Neu ins Gesetz hinzugekommen ist zudem, dass auch Apotheker die künftig in einem Impfzentrum oder einem angegliederten mobilen Impfteam impfen, über die Gesetzliche Unfallversicherung versichert sein sollen. Dafür wird Paragraf 218g des Siebten Sozialgesetzbuches entsprechend geändert.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.