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Infektionsschutzgesetz

Bundestag beschließt Apotheken-Impfungen

Lange wurden die Covid-19-Impfungen in der Apotheke gefordert, jetzt hat sich der Bundestag am heutigen Freitag mit großer Mehrheit dafür entschieden. Im Infektionsschutzgesetz soll stehen, dass auch Apotheker neben Tierärzten und Zahnärzten Covid-19-Impfungen durchführen dürfen. Zudem beschloss der Bundestag weitere Corona-Maßnahmen sowie eine Impfpflicht im Gesundheitsbereich. Der Bundesrat hat mittlerweile auch zugestimmt.
Charlotte Kurz
10.12.2021  11:58 Uhr
Bundestag beschließt Apotheken-Impfungen

Am heutigen Freitag hat der Bundestag das »Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19« von SPD, Grünen und FDP mit großer Mehrheit beschlossen. Von 689 abgegebenen Stimmen haben 571 Abgeordnete dem Gesetz zugestimmt, 80 stimmten dagegen und 38 Abgeordnete haben sich in dieser Frage enthalten. Der Bundesrat hat mittlerweile ebenfalls einstimmig grünes Licht gegeben. Damit sind Apotheker dazu berechtigt, gegen Covid-19 zu impfen. Das entsprechende Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Dafür haben die Ampel-Parteien das Infektionsschutzgesetz geändert, beziehungsweise ergänzt. Ein neu eingefügter Paragraf 20b regelt die Einbindung von Tierärzten, Zahnärzten und Apothekern in die Impfkampagne. Im Vergleich zum letzten Entwurf hat sich dabei nicht mehr viel geändert. Konkret sollen Apotheker nach Inkrafttreten des Gesetzes Personen ab 12 Jahren gegen Covid-19 impfen dürfen. Diese Regelung ist aber vorerst bis Ende des Jahres 2022 befristet. Alle Pharmazeuten, die bereits im Zuge der Grippeschutzimpfungen Schulungen absolviert haben, dürfen Volljährige direkt impfen. Bezüglich der Impfung von Minderjährigen sind aber Ergänzungsschulungen notwendig. Die Bundesapothekerkammer (BAK) ist zudem dazu aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) bis zum 31. Dezember dieses Jahres ein Schulungskonzept zu erarbeiten, damit auch alle weiteren Pharmazeuten, die dies wollen, sich schulen lassen können. Die ABDA hatte sich dafür eingesetzt, dieses Curriculum alleine zu erstellen, hat mit dieser Forderung aber kein Gehör gefunden.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll zudem eine externe Evaluation beauftragen, die die Auswirkungen der neuen Regelung, dass auch Apotheker impfen dürfen, untersucht und die Frage der Reformbedürftigkeit klären soll. Neu ins Gesetz hinzugekommen ist zudem, dass auch Apotheker die künftig in einem Impfzentrum oder einem angegliederten mobilen Impfteam impfen, über die Gesetzliche Unfallversicherung versichert sein sollen. Dafür wird Paragraf 218g des Siebten Sozialgesetzbuches entsprechend geändert.

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