Der Bundesrat hat sich heute dafür ausgesprochen, weitere Corona-Maßnahmen zu beschließen sowie die Apotheken stärker in die Impfkampagne miteinzubeziehen. / Foto: PZ/Zillmer
Der heutige 10. Dezember 2021 wird in der Apothekenbranche sicher in Erinnerung bleiben. Denn nach gut eineinhalb Jahren Pandemie dürfen Pharmazeuten auf freiwilliger Basis neben den Ärzten ebenfalls gegen Covid-19 impfen. Am heutigen Mittag hatteder Bundestag mit großer Mehrheit ein entsprechendes Gesetzesvorhaben beschlossen. Für dieses Vorhaben wird das Infektionsschutzgesetz geändert, so dass die Apotheker alle Personen ab 12 Jahren gegen Covid-19 impfen dürfen, sofern sie entsprechend ärztlich geschult sind und die Impfungen in geeigneten Räumlichkeiten durchführen können.
Auch der Bundesrat hat diesem Gesetz am heutigen Freitagnachmittag kurz nach dem Bundestagsbeschluss einstimmig zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Coronavirus-Impfungen in den Apotheken. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Es soll einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Damit dürften Apotheker, die bereits eine Schulung im Rahmen der Modellprojekte der Grippeschutzimpfungen absolviert haben, theoretisch und rein rechtlich direkt kommende Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes mit den Impfungen zumindest bei über 18-Jährigen loslegen. Allerdings sind viele wichtige Details noch nicht geklärt: Etwa wie Apotheken selbst Impfstoffe bestellen dürfen, wie die Vergütung für die Verimpfung aussieht oder in welchen Räumlichkeiten genau geimpft werden darf. Diese Fragen werden in der Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Eine Änderung und entsprechende Anpassung der Verordnung wird in den kommenden Tagen erwartet.