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Insgesamt vier Entwürfe

Zwei weitere Anträge zur Impfpflicht stehen

Politikerinnen und Politiker von FDP, Grünen und SPD haben einen Entwurf zu einem zweistufigen System inklusive verpflichtendes Aufklärungsgespräch und Impfpflicht ab 50 Jahren vorgestellt. Auch darin heißt es, dass die Covid-19-Impfungen in Apotheken verlängert werden sollen. Eine weitere Gruppe um Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) lehnt eine Impfpflicht weiterhin ab.
Charlotte Kurz
Cornelia Dölger
16.02.2022  17:15 Uhr

Zwei verschiedene Anträge, die sich mit einer möglichen Covid-19-Impfpflicht beschäftigen, liegen bereits seit Ende vergangener Woche auf dem Tisch. Am heutigen Mittwoch stellten einige Bundestagsabgeordnete zwei weitere Entwürfe vor, die insgesamt alle Anfang März im Bundestag diskutiert werden sollen.

Eine verpflichtende Impfaufklärung mit einer anschließenden möglichen Impfpflicht ab 50 Jahren haben fraktionsübergreifend einige Bundestagsabgeordnete darunter der FDP-Gesundheitspolitiker Professor Andrew Ullmann sowie die Grünen-Politikerin und Berichterstatterin für Apothekenthemen, Paula Piechotta, und der SPD-Abgeordnete Herbert Wollmann vorgestellt. Über das Konzept sprach die PZ bereits mit Piechotta.

Nun liegt der konkrete Gesetzentwurf vor. Darin heißt es, dass alle Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, verpflichtet sind, spätestens bis zum 15. September 2022 entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen »Nachweis über eine individuelle ärztliche Beratung zu Schutzimpfungen gegen das Coronavirus« zu verfügen. Damit soll es ein sogenanntes Covid-19-Beratungszertifikat geben, das etwa den Namen der Person, das Geburtsdatum sowie das Datum und Angaben zur Beratung einschließlich Informationen zum Aussteller enthält. Dieses Zertifikat soll ähnlich wie die Test, Genesenen- oder Impfzertifikate vom Robert-Koch-Institut (RKI) entwickelt und sowohl in der Corona-Warn-App als auch in der CovPass-App abgebildet werden. Dabei sollen die Krankenversicherungen ihre Versicherten über diese Beratungspflicht bis spätestens zum 15. Mai 2022 informieren.

Das Impf-Aufklärungsgespräch selbst soll vor allem in Impfzentren stattfinden, erklärte Ullmann am Mittwoch im Rahmen eines Pressegesprächs auf Nachfrage der PZ. Er gehe davon aus, dass die Nachfrage nach Impfungen im Laufe des Sommers nachlassen wird, deshalb werde es dort Kapazitäten für diese Gespräche geben. Auch Allgemeinmediziner und Hausärzte könnten diese Gespräche übernehmen, diese seien aber bereits stark ausgelastet und sollen durch die Aufklärungsgespräche nicht weiter belastet werden. Allerdings sollen diese Gespräche nicht terminlich zugewiesen werden. Die Benachrichtigung vonseiten der Krankenkassen sollen aber Möglichkeiten aufweisen, wo die Beratungsgespräche möglich sind.

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