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Bundestagsabstimmung

Neuer Impfpflicht-Kompromiss ab 60 Jahren

Ein nun aktueller Kompromiss hinsichtlich der Covid-19-Impfpflicht soll am Donnerstag in die Abstimmung im Bundestag gegeben werden. Die beiden Gruppen, die ursprünglich für die Impfpflicht ab 18 und ab 50 Jahren waren, haben sich nun auf eine Impfpflicht ab 60 Jahren geeinigt. Die Union will diesem Kompromiss aber nicht zustimmen.
Charlotte Kurz
06.04.2022  09:15 Uhr

Kurz vor der geplanten Abstimmung zur Covid-19-Impfpflicht im Bundestag haben die Abgeordneten einen erneuten Kompromiss vorgeschlagen. Für den morgigen Donnerstag ist die Aussprache und Abstimmung geplant. Die Gruppen für die beiden Gesetzentwürfe – Impfpflicht ab 18 Jahren und verpflichtende Impfaufklärung und optionale Impfpflicht ab 50 Jahren – scheinen sich nun auf ein gemeinsames Konzept geeinigt zu haben. Zuvor hatte die Gruppe, die ursprünglich eine Impfpflicht ab 18 Jahren forderte, bereits einen Vorschlag einer Impfpflicht ab 50 Jahren mit optionaler Impfpflicht ab 18 gemacht. Dieser war allerdings nicht auf große Zustimmung bei den anderen Gruppen gestoßen.

Der aktuelle Kompromiss sieht nun eine Impfnachweispflicht für alle Menschen ab 60 Jahren, »der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppe« vor. Sie muss laut einem Entwurf der beiden Gruppen, der der PZ vorliegt, ab Oktober erfüllt sein. Allerdings ist diese Idee ebenfalls mit einer Pflicht zur Impfberatung vorgesehen. Sollte die Impfrate aufgrund der Beratungsgespräche über den Sommer »ausreichend« gesteigert sein, könnte die Impfpflicht ab 60 per Bundestagsbeschluss im Juni auch wieder ausgesetzt werden. »Deshalb lassen wir uns regelmäßig von der Bundesregierung über Fortschritte und Entwicklungen unterrichten«, schreiben die beiden Gruppen.

Darüber hinaus sieht der Kompromiss vor, dass der Bundestag im Herbst vor dem Hintergrund der dann aktuellen Erkenntnisse und potentieller Virusvarianten entscheiden soll, ob zusätzlich eine Impfpflicht ab 18 Jahren greifen soll. Beide Gruppen hatten zudem eine mögliche Beteiligung der Apotheken bei einer Impfpflicht angekündigt. Personen, die ihren Impfnachweis gegenüber den Krankenversicherungen vorlegen müssten, könnten etwa in die Apotheke gehen und diese könnten die Nachweise weiterleiten, hieß es bisher.

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