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Impfpflicht ab 18

Impfpflicht-Gesetz will Apotheken-Impfungen entfristen

Bald will der Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Impfpflicht ab 18 Jahren entscheiden. Der Entwurf sieht dabei auch eine Verstetigung der Covid-19-Impfungen in Apotheken vor. Apotheken könnten zudem eine neue Aufgabe erhalten: Die Weitergabe von Impfdaten an Krankenkassen. Und: Der Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen (Grüne) kündigte mögliche weitere Impfungen in Apotheken an.
Charlotte Kurz
11.02.2022  16:30 Uhr
Impfpflicht-Gesetz will Apotheken-Impfungen entfristen

Seit längerem wird über eine mögliche Covid-19-Impfpflicht diskutiert, jetzt wird es langsam konkret. Fraktionsübergreifend setzen sich einige Bundestagsabgeordnete für eine Impfpflicht ab 18 Jahren ein, darunter die SPD-Gesundheitspolitikerin Heike Baehrens, der Mediziner und Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen (Grüne), aber auch die FDP-Politikerinnen Katrin Helling-Plahr oder Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Für diesen Vorschlag zur Bewältigung der Pandemie legten sie nun einen Gesetzentwurf vor.

Darin heißt es, dass in einem ersten Schritt alle Erwachsenen in Deutschland persönlich kontaktiert und von ihren Krankenkassen bis zum 15. Mai 2022 über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden sollen. In einem zweiten Schritt sieht der Gesetzentwurf dann eine »allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahre« vor. Diese Regelung soll ab dem 1. Oktober 2022 gelten und zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet sein. Allerdings könne der Bundestag die Maßnahme auch verkürzen oder um bis zu ein Jahr verlängern. Die Bundesregierung ist laut Entwurf zudem dazu aufgefordert, diese Regelung alle drei Monate zu evaluieren und an den Bundestag zu berichten.

Die Impfpflicht soll für alle Personen gelten, die seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Sie ist nicht für Personen vorgesehen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Covid-19 geimpft werden können sowie für Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel. Die Impfpflicht umfasst dabei drei Einzelimpfungen, also eine Grundimmunisierung plus Auffrischungsimpfung nach drei Monaten. Bestimmte Ausnahmen soll es zudem für Genesene geben. So wird die Impfpflicht laut Entwurf auch mit zwei Impfungen und einer Genesung erfüllt.

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