Impfpflicht-Kompromiss sieht Apothekenbeteiligung vor |
Sollte dieses Jahr eine Impfpflicht eingeführt werden, könnten Apotheken bald nicht nur Impfnachweise an die Krankenversicherungen weiterleiten, sondern die Personen auch mit entsprechenden analogen Nachweisen versorgen. / Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer
In dieser Woche könnte sich im Bundestag eine wichtige Entscheidung hinsichtlich der Coronavirus-Pandemie anbahnen. Am kommenden Donnerstag werden die Abgeordneten über die Einführung einer Covid-19-Impfpflicht diskutieren und voraussichtlich auch entscheiden. Darüber wird seit Monaten gerungen, nun scheint ein neuer Kompromiss im Raum zu stehen.
Die Abgeordneten um Janosch Dahmen (Grüne), Dirk Wiese (SPD), Till Steffen (Grüne) und Weiteren hatten sich bislang eigentlich für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren eingesetzt. Dieser war aber laut Gesundheitspolitikerinnen und –politikern der Ampel-Koalition wohl vergangene Woche bereits vom Tisch. Am heutigen Montag haben die Verfechter der Impfpflicht ab 18 Jahren aber einen Kompromiss vorgebracht und sich außerdem zu einer möglichen Beteiligung der Apotheken bei der Impfpflicht-Umsetzung geäußert.
Zur Erklärung: Bislang gab es insgesamt fünf verschiedene Ideen und Gesetzesanträge zur Impfpflicht. Die Grünen-Abgeordnete und Apotheken-Berichterstatterin für ihre Fraktion, Paula Piechotta, die sich für eine verpflichtende Impfaufklärung sowie eine mögliche Impfpflicht ab 50 Jahren (je nach Überlastung des Gesundheitssystems) einsetzt, hatte vergangene Woche gegenüber der PZ angekündigt, dass die verschiedenen Gruppen um die diversen Impfpflicht-Anträge außer der AfD gemeinsam nach einem Kompromiss suchen würden.
In einem Pressegespräch erklärte die Bundestagsabgeordnete Dagmar Schmidt (SPD) am Montag aber, dass die Gespräche mit der Union als auch den Vertreterinnen und Vertretern der Impfpflicht ab 50 Jahren eher stockend verliefen. So habe es vonseiten der Union keine richtige Verhandlungsbereitschaft gegeben. Stattdessen präsentierten die Abgeordneten am Montag einen Kompromiss-Vorschlag, der laut Steffen auch auf einigen Punkten der Union sowie der Impfpflicht ab 50 Jahren beruht. So soll der neue Vorschlag auch die Voraussetzung für die Einführung eines zentralen Impfregisters schaffen, damit die für die Impfnachweise erhobenen Daten später auch für das Register genutzt werden könnten, womit eine Forderung der Union berücksichtigt wäre. Zweitens setzen sich die Abgeordneten nun doch für eine altersgestaffelte Impfpflicht ein. So würde die Impfpflicht für alle Personen ab 50 Jahren laut diesem Kompromiss ab Oktober 2022 gelten.
Darüber hinaus wollen die Abgeordneten den Bundestag demnach im September darüber entscheiden lassen, ob eine Impfpflicht auch für die 18 bis 49-Jährigen nötig ist. Und: Die Abgeordneten wollen die Impfberatung verstärkt mit aufnehmen. Über den Sommer sollen demnach insbesondere 18 bis 49-Jährige, die nicht geimpft sind, verpflichtet werden, sich bezüglich Covid-19-Impfungen beraten zu lassen. Diese beiden letzten Punkte hatten sich unter anderem die Abgeordneten Professor Andrew Ullmann (FDP) und Paula Piechotta (Grüne) im Zuge der geplanten Impfpflicht ab 50 Jahren überlegt. Allerdings hatten sie die tatsächliche Einführung einer Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt einer Bewertung der Pandemie-Situation und der Belastung des Gesundheitssystems im Herbst gestellt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.