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Gesundheitsversorgung

Bundestag stimmt für Aufnahme von Geflüchteten in GKV

Der Bundestag hat am Donnerstag einem Gesetzentwurf zugestimmt, in dem die Änderung des Aufenthalts- und Sozialrechts für Geflüchtete aus der Ukraine enthalten ist. Sie werden damit in das normale Sozialhilfesystem eingegliedert und in die reguläre Krankenversicherung aufgenommen.
Melanie Höhn
13.05.2022  11:00 Uhr

Bisher hatten Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf bestimmte medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).Ab 1. Juni sollen sie nun eine elektronische Gesundheitskarte (EGK) erhalten. Bund und Länder hatten in einer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 7. April beschlossen, dass alle Geflüchteten aus der Ukraine ab 1. Juni 2022 Grundsicherung erhalten und damit Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen sollen. 

Nun gab es entsprechende gesetzliche Anpassungen: Der Bundestag hat am Donnerstag einem Gesetzesentwurf zugestimmt, in dem die Änderung des Aufenthalts- und Sozialrechts für Geflüchtete aus der Ukraine enthalten ist: Sie werden damit in das normale Sozialhilfesystem (Sozialgesetzbuch II und XII) eingegliedert und fallen damit nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Damit werden sie in die reguläre Krankenversicherung aufgenommen.

Hauptaugenmerk des Gesetzentwurfs war ein finanzieller Sofortzuschlag für Kinder und eine Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie. Der Gesetzentwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke angenommen. 

Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung notwendig

Um die Sozialleistungen zu erhalten und damit auch in das Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung zu fallen, setzt die Bundesregierung voraus, dass Geflüchtete über einen Aufenthaltstitel oder über eine Bescheinigung über ihren rechtmäßigen Aufenthalt verfügen (Fiktionsbescheinigung) und dass ihre Fotos und Fingerabdrücke aufgenommen wurden (erkennungsdienstliche Maßnahmen). Wenn dies nicht erfolgt ist, müssen die Personaldaten der Geflüchteten im Ausländerzentralregister erfasst sein und die Ausländerbehörden müssen die erkennungsdienstlichen Behandlungen bis zum 1. September 2022 nachholen.

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