Das Licht und seine Schattenseiten |
Bei der Frage nach der Relevanz einer beschriebenen photosensibilisierenden Wirkung spielt auch eine Rolle, welche Arzneimittel der Patient insgesamt einnimmt. Dazu sagt Alice Martin: »Viele Hautreaktionen durch UV-Licht kommen durch eine Interaktion mit anderen Medikamenten zustande. Das bedeutet, dass möglicherweise erst die Kombination zweier Medikamente die Haut photosensitiv macht, während die Anwendung nur eines dieser Medikamente allein noch keine Folgen haben muss.« Multimorbide Patienten mit komplexer Pharmakotherapie können also besonders gefährdet sein. Hier ist auch an OTC-Präparate zu denken, die zusätzlich zur Dauermedikation genommen werden und dann das Risiko für Lichtrektionen punktuell erhöhen können.
Risikomodifizierend wirkt sich laut Martin aus, dass viele Patienten ohnehin routinemäßig UV-Schutzmittel verwenden. Andere, vor allem ältere und multimorbide Menschen verlassen oft nur noch selten das Haus und sind entsprechend weniger dem UV-Licht exponiert. Dadurch träten potenziell mögliche dermatologische Nebenwirkungen gar nicht erst auf. »Ohne den Triggerfaktor UV-Licht machen photosensibilisierende Arzneimittel keine Probleme«, unterstreicht die Ärztin.
Außer der Medikation und den Lebensumständen des Patienten sind auch sein Hauttyp und seine Ethnizität zu berücksichtigen. »Bei einer dunklen Hautfarbe ist der körpereigene UV-Schutz höher als bei sehr heller Haut. Das macht eine UV-Licht-vermittelte Reaktion weniger wahrscheinlich, ist jedoch kein Ausschlusskriterium dafür, dass Schäden infolge einer Photosensibilität auftreten.«
Besondere Vorsicht ist bei Patienten geboten, die ein erhöhtes Risiko haben, an Hautkrebs zu erkranken. Auch wenn Zusammenhänge oft noch unzureichend belegt sind, gibt es bereits zahlreiche Hinweise, dass Phototoxizität und Photokanzerogenität mitunter korrelieren können (1).