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Impfnachweis-Honorar

BMG wollte mit 18-Euro-Honorar nur einen »Anreiz« schaffen

Mit der angekündigten Honorar-Absenkung für die Erzeugung digitaler Covid-19-Impfnachweise hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für Ärger bei den Apothekern gesorgt. Eine entsprechende Verordnung liegt noch nicht vor. In einer Antwort auf eine Frage des FDP-Politikers Andrew Ullmann liefert Spahns Ministerium jetzt immerhin eine Begründung: Mit dem höheren Honorar habe man nur einen »Anreiz für die rasche Teilnahme« schaffen wollen.
Benjamin Rohrer
22.06.2021  14:30 Uhr

Seit Anfang der vergangenen Woche erzeugen die Apotheker inzwischen digitale Impfnachweise. Mehr als 13.000 Apotheken haben sich in Windeseile an die neue Dienstleistung angeschlossen, die über das Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) organisiert wird. Trotz immer wiederkehrender technischer Probleme während der ersten Tage haben die Apotheken inzwischen mehr als 7 Millionen solcher Zertifikate ausgestellt.

Per Verordnung bereits festgelegt war dafür ein Honorar von 18 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Diese Vergütung soll auch für eine weitere Ausfertigung eines Zertifikats gelten, sollte dieses abhanden gekommen sein. Für Personen, die bereits beide Impfdosen erhalten haben, bekommen die Apotheken 6 Euro einschließlich Umsatzsteuer für das Zertifikat für die Zweitimpfung, wenn die Erstellung der Impfnachweise gemeinsam vorgenommen werden (Erst- und Zweitimpfung). Doch nur wenige Tage nach dem Start der Zertifikats-Erstellung meldete die Nachrichtenagentur dpa in der vergangenen Woche, dass die 18-Euro-Vergütung auf 6 Euro gesenkt werden soll. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diesen Wert auf Nachfrage bislang nicht bestätigt und auch noch keinen geänderten Verordnungsentwurf vorgelegt.

Das Thema ist inzwischen auch zum Politikum geworden. Die FDP hatte sich über die Höhe der Vergütung beschwert und bei Spahns Ministerium schon vor Tagen offiziell angefragt, wie der 18-Euro-Wert  zustande gekommen sei. Die Antwort auf diese Frage liegt der PZ nun vor. Darin erklärt das BMG nicht konkret, wie man auf die 18 Euro gekommen ist. Allerdings gibt das Ministerium eine aus Apothekersicht interessante Erklärung, was mit der Vergütung erreicht werden sollte. Konkret sei geplant gewesen, die anfänglichen Kosten der Leistungserbringer zu decken und möglichst viele Apotheken von dem Angebot zu überzeugen. Wörtlich heißt es in der Antwort an den FDP-Gesundheitsexperten Ullmann:

»Die derzeit geltenden Vergütungsbeträge berücksichtigen insbesondere den initialen Aufwand der Leistungserbringer. Mit der vorgesehenen Vergütung soll neben dem anfallenden Arbeitsaufwand bei der Ausgabe des Covid-19-Impfzertifikats insbesondere der Zusatzaufwand für die Schulung des Personals im Hinblick auf die Missbrauchsverhinderung, die IT-Ausstattung, die Registrierung und die Einrichtung der Arbeitsprozesse bei den Leistungserbringern finanziert werden. Zugleich galt es einen Anreiz für die rasche Teilnahme der Leistungserbringer zu schaffen, um auch den Umsetzungsanforderungen der Europäischen Union gerecht werden zu können.« Das BMG kündigt zudem an, zeitnah eine entsprechende Verordnung vorzulegen.

Der FDP-Politiker Ullmann hat für diese Argumentation wenig Verständnis. Gegenüber der PZ erklärte er: »Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort verklausuliert zugegeben, dass es keine Berechnungsgrundlage für die 18 Euro gibt. Für diese mangelhafte Politik hat sich Jens Spahn ein neues Wording ausgedacht: ‚Anreiz für die rasche Teilnahme‘. Das ist hanebüchen. Wäre dies der Fall, hätte es so in der Coronavirus-Impfverordnung gestanden. Weder in der Begründung der Verordnung wird dies genannt, noch war die Höhe dieser Vergütung als befristet vorgesehen. Erst nach medialer Berichterstattung wurde die Vergütung gesenkt. Vergütungen nach dem Motto ‚Pi mal Daumen‘ ist keine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik. Jens Spahn macht Politik auf dem Rücken der im Gesundheitswesen Tätigen. Erst werden sie überrumpelt und dann wird ihnen die Planungssicherheit genommen. Unzuverlässigkeit ist Programm im Gesundheitsministerium.«

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